28 Feb Themen der Woche im Landtag NRW 9. Kalenderwoche 2020
- Nordrhein-Westfalen ist gegen das Corona-Virus vorbereitet
- Unfallstatistik: So wenig Verkehrstote wie noch nie
- #DigitalCheckNRW ab sofort online – Lotse für individuelle Medienkompetenz-förderung
- Radverkehr auf der Top-Agenda in Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen sieht Chance für effektiven Grundwasserschutz durch effiziente Düngeregulierung
Nordrhein-Westfalen ist gegen das Corona-Virus vorbereitet
Angesichts der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona-Virus (COVID-19) mahnt das Land Nordrhein-Westfalen gleichermaßen zu Wachsamkeit und Gelassenheit. Die Ereignisse in Italien zeigen, dass es sich auf globaler Ebene um einer ernst zu nehmenden Situation handelt.
Maßgeblich für die Gefahreneinschätzung in Nordrhein-Westfalen sind die Risikobewertungen und Empfehlungen des RKI, an denen sich auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium strikt orientiere. Das RKI erfasst und bewertet stetig die aktuelle Lage – sowohl national als auch international. Das RKI verweist in seiner aktuellen Risikobewertung auf die hohe weltweite Dynamik des Geschehens, stellt aber zugleich fest, dass es gegenwärtig noch keinen Hinweis auf eine anhaltende Viruszirkulation in Deutschland gibt.
Die Landesregierung arbeitet – unter anderem in Zusammenarbeit mit dem RKI, dem Bundesministerium für Gesundheit, den anderen Bundesländern, den unteren Gesundheitsbehörden und dem Landeszentrum Gesundheit (LZG) – engagiert daran, Übertragungen ins Land zu verhindern beziehungsweise gegebenenfalls Infektionsketten bestmöglich einzudämmen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt einen sachlichen und umsichtigen Umgang mit der Situation. Für stetig aktualisierte Lage- und Risikobewertungen verweist es zudem auf die folgenden Informationsquellen:
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Coronavirus-Hotline unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.
Unfallstatistik: So wenig Verkehrstote wie noch nie
Nie seit dem Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1953 gab es weniger Tote auf den Straßen Nordrhein-Westfalens als im vergangenen Jahr. 458 Menschen kamen 2019 durch Unfälle ums Leben, das waren 32 weniger als im Jahr zuvor.
So war in 97 Todesfällen zu schnelles Fahren die Unfallursache, 31 Menschen waren nicht angeschnallt unterwegs als sie starben, 39 Menschen kamen ums Leben, weil Drogen oder Alkohol im Spiel waren, einer starb wegen der Benutzung des Handys am Steuer. Das langfristige Ziel ist die ‚Vision Zero‘, die sich auch die Europäische Kommission auf die Fahnen geschrieben hat. Also die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2050 nahe Null zu bringen. Dafür müsse man es aber schaffen, diese unnötigen Gründe für schwere Verkehrsunfälle zu reduzieren.
Insgesamt ereigneten sich im vergangenen Jahr rund 679.000 Unfälle auf den Straßen Nordrhein-Westfalens, rund 18.000 mehr als im Jahr 2018. Rund 13.500 Menschen wurden dabei schwer verletzt, rund 3,5 Prozent weniger als 2018 (13.997). Fünf Kinder starben im vergangenen Jahr bei einem Verkehrsunfall. Das sind fünf weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert der letzten fünf Jahre. Insgesamt verunglückten 6.462 Kinder auf den Straßen, ein Rückgang um knapp 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Sorgen macht der Polizei der Umgang mit Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Dieses Problem betrifft Fahrer aller Fahrzeugtypen vom Lastwagen bis zum E-Scooter. Insgesamt zählte die Polizei seit der Einführung der E-Scooter im Juni des vergangenen Jahre 223 Unfälle mit 341 beteiligten Personen. 106 davon blieben unverletzt, 192 wurden leicht und 43 schwer verletzt. Gut jeder vierte dieser Unfälle passierte unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Die Polizei hat im vergangenen Jahr ein besonderes Augenmerk auf das Thema Alkohol und Drogen am Steuer gelegt. 2019 wurden knapp 14.000 Menschen mit Alkohol am Steuer erwischt. Ein Plus von knapp 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Schaut man fünf Jahre zurück, stellte die Polizei noch 12.500 Verstöße fest. Noch dramatischer ist ein Vergleich der Zahlen bei Drogen. 2019 stellte die Polizei 19.271 Verstöße fest, in denen Menschen unter Einfluss von Drogen durch die Polizei kontrolliert wurden, fast sieben Prozent mehr als 2018 und rund 58 Prozent mehr als noch in 2015.
#DigitalCheckNRW ab sofort online – Lotse für individuelle Medienkompetenzförderung
Die eigene Medienkompetenz schnell und unkompliziert überprüfen und dann mit passenden Weiterbildungsangeboten verbessern – das ermöglicht ab sofort der neue #DigitalCheckNRW. Auf www.digitalcheck.nrw kann jeder Nutzer ab sofort kostenfrei testen, wie kompetent er oder sie im Umgang mit digitalen Medien ist. Zugleich werden auf dem Portal passende Weiterbildungsmöglichkeiten in ganz Nordrhein-Westfalen angezeigt, wie zum Beispiel Programmierkurse, Datenschutzberatungen oder Schulungen für Eltern zum Umgang ihrer Kinder mit digitalen Medien.
Ziel ist es, dass alle Bürgerinnen und Bürger sicher mit digitalem Wandel umgehen und die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Dafür braucht es individuelle Medienkompetenz, die passgenau auf eigene Bedürfnisse und Fähigkeiten eingeht. Ab sofort steht der #DigitalCheckNRW als neuer Medienkompetenz-Lotse allen Menschen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Der #DigitalCheckNRW ermöglicht einen direkten Zugang zu zahlreichen analogen und digitalen Angeboten der vielen Weiterbildungsinstitutionen in Nordrhein-Westfalen.
Der #DigitalCheckNRW ist ein einfach zugänglicher und kostenloser Selbsttest im Internet und hilft, eigenes Wissen und eigene Praxis rund um digitale Medien zu verorten und dabei zu erkennen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten noch ausgebaut werden können. Mehr als 500 Kurse zur Medienkompetenzförderung sind bereits in der Datenbank aufrufbar. Das Angebot wird laufend erweitert und aktualisiert. Anbieter von Weiterbildungsangeboten können sich unter https://www.digitalcheck.nrw/anbieterregistrierung registrieren und ihre Angebote eintragen.
Entwickelt und umgesetzt wird der #DigitalCheckNRW von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Zuge der Digitalstrategie Nordrhein-Westfalen. Methodisch basiert er auf dem bewährten Medienkompetenzrahmen Nordrhein-Westfalen, der für die Schulen entwickelt und jetzt für Erwachsene erweitert wurde, um lebensbegleitendes Lernen zu fördern.
Weitere Informationen zum Thema unter www.digitalcheck.nrw
Radverkehr auf der Top-Agenda in Nordrhein-Westfalen
Das Fahrrad ist als Fortbewegungsmittel nicht mehr wegzudenken. Durch Pedelecs und E-Bikes wird der Radverkehr zunehmend zum Pendlerverkehr, weil damit auch längere Strecken zurückgelegt werden können. Für eine gute Radinfrastruktur stellt das Land so viel Geld wie nie zuvor zur Verfügung und schafft neue Stellen für Planer, die sich dem Radwegebau widmen werden. Im Verkehrsministerium wird zudem ein Gesetz für besseren Radverkehr erarbeitet. Mit all diesen Bausteinen wird der Radverkehr einen wachsenden Beitrag zu sauberer und besserer Mobilität leisten.
Für den Ausbau der Radinfrastruktur stellt das Land im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 47 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 9 Millionen Euro für Radschnellwege vorgesehen. Weitere 5,5 Millionen Euro für Radschnellwege kommen vom Bund. Außerdem hat der Bund angekündigt, zusätzlich 900 Millionen Euro aus dem Klimapaket zur Förderung des Radverkehrs zur Verfügung zu stellen.
Damit von diesem Geld möglichst viel für Projekte in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden kann, ist das Thema Planungsbeschleunigung auch für Radwege von großer Bedeutung. Für mehr Tempo beim Ausbau der Radinfrastruktur hat das Land deshalb den Weg frei gemacht für 10 weitere Planerstellen beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Diese 10 Planer werden sich ausschließlich um die Planung einer besseren Radinfrastruktur kümmern.
Nordrhein-Westfalen wird bundesweit das erste Flächenland mit einem eigenen Gesetz zur Förderung des Radverkehrs sein. Im Dezember hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Fahrradgesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen. Die Landesregierung hat den Prozess zur Erarbeitung des Gesetzes bereits im Januar gestartet.
Nordrhein-Westfalen sieht Chance für effektiven Grundwasserschutz durch effiziente Düngeregulierung
Nordrhein-Westfalen hat die Bundesländer aufgerufen, rasch Rechtssicherheit und einheitliche Rahmenbedingungen bei der Anpassung neuer Düngeregeln zu schaffen.
Deutschland hat jetzt die Chance, beim Schutz des Grundwassers entscheidend voranzukommen und gravierende Konsequenzen aus der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof gerade noch rechtzeitig abwenden zu können. Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung kann das Grundwasser effektiv geschützt werden, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern. Voraussetzung ist die Bereitschaft aller Beteiligten zur Kooperation und zur Kommunikation.
Nach intensiven Verhandlungen hatte der Bund Ende vergangener Woche einen Vorschlag zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. Die Novelle sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung der sogenannten „Roten Gebiete“ vor. Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert, um Maßnahmen nicht pauschal, sondern zielgerichtet auszurichten. Zudem sollen betroffene Betriebe selbst entscheiden können, wie sie ihre Düngung optimieren.
Es besteht Zuversicht, dass es gelingen wird, die noch erforderlichen technischen Verwaltungsvorschriften zur bundeseinheitlichen Umsetzung der Binnendifferenzierung zeitnah zu formulieren. Parallel dazu plant Nordrhein-Westfalen schon jetzt eine Anpassung der Landesdüngeverordnung. Das entsprechende Verfahren soll bereits in den nächsten Tagen eingeleitet werden. Übergeordnetes Ziel ist auch hier eine stärkere Fokussierung auf die Haupteintragsquellen. Mit Blick auf die sogenannten ‚roten Gebiete‘ ist davon auszugehen, dass durch eine stärkere Binnendifferenzierung die landwirtschaftliche Fläche, die von den künftigen zusätzlichen Anforderungen betroffen sein wird, reduziert wird.
Noch nicht absehbar sei jedoch, welche Veränderungen und Anpassungen diesbezüglich die künftige neue Gebietskulisse entsprechend der dann neuen Bundesdüngeverordnung mit sich bringen wird.