Themen der Woche im Landtag NRW 9. Kalenderwoche 2022

  • Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an – Großer Schritt in Richtung Normalität
  • Nordrhein-Westfalen erhält erste Lieferung von 309.000 Impfdosen der Firma Novavax
  • Wohnraumkarte unterstützt schnelle Unterbringung von Geflüchteten
  • Digitalstrategie Schule NRW: 18 Millionen Euro für Digitale Fortbildungsoffensive
  • Land fördert ein Pilotprojekt zur Vermittlung unternehmerischer Schlüsselkompetenzen in Schulen
  • Land leistet ersten Teilbetrag aus dem G9-Belastungsausgleich
  • Eröffnung „Haus des Jugendrechts“ in Münster
  • Vereinbarkeit von Beruf und Pflege soll gestärkt werden – Neues Landesprogramm für Nordrhein-Westfalen gestartet
  • 25 Jahre regionale Kulturförderung des Landes: Regionales Kultur Programm NRW
  • Erster Naturschutzbericht Nordrhein-Westfalen vorgelegt
  • Nordrhein-Westfalen nimmt beim 5G-Ausbau Spitzenposition unter den Flächenländern ein

 

Nordrhein-Westfalen passt die Coronaschutzverordnung an – Großer Schritt in Richtung Normalität

Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern auch nach den ersten Öffnungsschritten zum 19. Februar weiter sinken, setzt das Land Nordrhein-Westfalen die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossene weitere Öffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um. Die Coronaschutzverordnung wird entsprechend angepasst. Die neuen Regelungen treten am Freitag, 4. März 2022, in Kraft. Nach einem ersten Schritt der verantwortungsvollen, achtsamen Öffnung folgen nun weitere Rücknahmen von Schutzmaßnahmen. Dabei fallen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-plus) für Kinder und Jugendliche ganz weg. Darüber hinaus gilt: Der Besuch gastronomischer Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten sind nun auch nicht immunisierten Personen möglich, die einen gültigen negativen offiziellen Schnelltest vorweisen können. Gleiches gilt für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen sowie für die gemeinsame Sportausübung außen und innen. Clubs und Diskotheken können unter Einhaltung der 2G-plus Regelung mit aktuellem Schnelltest wieder öffnen.

Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

  • Zugang zu Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sport für nicht immunisierte Personen mit gültigem negativen Testnachweis

Gastronomische Einrichtungen und touristische Übernachtungs-angebote können mit Inkrafttreten dieser Verordnung auch von nicht immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, sofern sie einen gültigen Negativtest vorweisen können (3G). Auch Kulturein-richtungen wie Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kultur-veranstaltungen können getestete Menschen ohne Immunisierung besuchen. Gleiches gilt für die Sportausübung im öffentlichen Raum (innen und außen) und den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauende. Die Kapazitätsgrenzen werden dabei zum Teil deutlich nach oben geschoben.

Grundsätzlich ist damit bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken (Volksfeste, Großveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz, Diskotheken, Bordelle etc.) künftig alles unter 3G zulässig.

  • Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G-plus

Für Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen. Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierten Personen möglich, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

  • Höhere Zuschauerkapazitäten für Veranstaltungen

Kleinere Veranstaltungen (d.h. solche bis 1.000 Zuschauer) sind unter 3G-Bedingungen künftig mit mehr Besuchern möglich. Bis zu 500 teilnehmenden Personen gelten keine Kapazitätsbeschränkungen, oberhalb einer absoluten Zahl von 500 gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Insgesamt sind dabei höchstens 1.000 gleichzeitig anwesende Zuschauende, Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig. Wird 2G-plus gewährleistet, entfällt (vergleichbar mit Diskotheken etc.) bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen auch die Maskenpflicht.

Bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) können unter den weiterhin geltenden Bedingungen von 2G-plus und zusätzlicher Maskenpflicht künftig in Innenräumen 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität genutzt werden. Die Personengrenze von 6.000 Personen darf jedoch nicht überschritten werden. Im Freien können maximal 75 Prozent der Kapazitäten bei einer Höchstgrenze von 25.000 Zuschauern belegt werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den relativen und absoluten Obergrenzen festlegen, wenn durch entsprechende Konzepte Abläufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden können. Diese erhöhten Personenzahlen gelten wegen des erhöhten Infektionsrisikos nicht für Clubs, Diskotheken und Veranstaltungen mit Tanz.

  • Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche

Die Zugangsbeschränkungen 2G-plus und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig ist.

Die Landesregierung wird im Einklang mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und unter Berücksichtigung möglicher Änderungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen, welche Basisschutzmaßnahmen über den 19. März hinaus bestehen bleiben sollen.

Nordrhein-Westfalen erhält erste Lieferung von 309.000 Impfdosen der Firma Novavax

Das für die Impfstoffbeschaffung zuständige Bundesgesundheitsministerium hat eine erste Lieferung von bundesweit 1,4 Millionen Impfdosen der Firma Novavax angekündigt. Der Bund hat dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass Nordrhein-Westfalen aus dieser ersten Lieferung 309.000 Impfdosen erhalten wird. Der Eingang der Impfdosen in Nordrhein-Westfalen wird am 25. Februar 2022 erwartet.

Im Anschluss werden die Impfdosen sowie das entsprechende Impfzubehör seitens des Landes auf Grundlage des jeweiligen Bevölkerungsschlüssels an die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Auslieferung ist für den 26. Februar 2022 geplant. Da noch keine verbindlichen Informationen des Herstellers zu einer zweiten Lieferung an den Bund vorliegen, wird das Land 50 Prozent der Impfdosen zurückhalten, um die nach drei Wochen notwendige Zweitimpfung sicherzustellen. Es stehen somit zunächst 154.500 Dosen für Impfungen zur Verfügung.

Die Kreise und kreisfreien Städte werden die Impfdosen, wie bereits angekündigt, anhand einer vorgegebenen Priorisierung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben.

Für die Berufsgruppen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes betroffen sind, sind in Nordrhein-Westfalen zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen Novavax vorgesehen. Die Kreise und kreisfreien Städte werden die Einrichtungen über die Novavax-Impfangebote sowie Terminierungsmöglichkeiten informieren. Der Nachweis, dass Beschäftigte von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, erfolgt über eine Arbeitgeberbescheinigung.

Weitere 20 Prozent des zur Verfügung stehenden Impfstoffes von Novavax werden für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Fünf Prozent der Dosen stehen darüber hinaus der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung.

Die Impfungen mit Novavax für diese Personengruppen erfolgen im Rahmen der kommunalen Impfangebote in den Impfstellen oder bei mobilen Impfaktionen. Die koordinierenden COVID-Impfeinheiten der Kreise und kreisfreien Städte wurden gebeten, Möglichkeiten zur Registrierung und Terminbuchung für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Informationen zu diesen Angeboten erteilen die Kreise und kreisfreien Städte.

Sollte absehbar sein, dass Termine nicht entsprechend der vorgegebenen Priorisierung nachgefragt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte die für eine Personengruppe vorgesehenen Impfstoffmengen auf die übrigen Gruppen aufteilen.

Wohnraumkarte unterstützt schnelle Unterbringung von Geflüchteten

Der Krieg in der Ukraine bringt über die Menschen unendliches Leid. Die humanitäre Lage dort verschlimmert sich stündlich. Mehr als eine Million Menschen sollen bereits aus dem Land geflohen sein, überwiegend in die Nachbarstaaten Polen, Slowakei und Moldau. Mit weiteren Menschen, die vor dem Krieg Schutz – auch in Nordrhein-Westfalen – suchen, ist angesichts der weiteren Kampfhandlungen zu rechnen.

Um Geflüchtete aus der Ukraine auf dem Wohnungsmarkt unterbringen zu können, wird Nordrhein-Westfalen – auf Initiative des Verbandes der Wohnungswirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen – und zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine digitale ,Wohnraumkarte‘ aktivieren. Die Wohnraumkarte ist eine Online-Plattform, die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten unterstützt und zugleich eine schnelle Kontaktaufnahme zwischen den Kommunen sowie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften ermöglicht.

Über die Wohnraumkarte können Wohnungen an Kommunen vermittelt beziehungsweise vermietet werden. Die landesweite digitale Plattform verringert für alle Seiten den Verwaltungsaufwand und ermöglicht schnelle und zielgerichtete Hilfe vor Ort, denn vermietungsfähiger Wohnraum wird dort direkt aufgelistet.

Die Wohnraumkarte wird für 480 Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften des Verbandes der Wohnungswirtschaft am Freitag, 4. März 2022 aktiv geschaltet, für Städte, Kreise und Gemeinden wird das Serviceangebot am Mittwoch, 9. März 2022, freigegeben.

Digitalstrategie Schule NRW: 18 Millionen Euro für Digitale Fortbildungsoffensive

Nordrhein-Westfalen startet im März die große Digitale Fortbildungsoffensive, mit der alle Schulen und Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen systematisch für das Lehren und Lernen in einer digitalisierten Welt weiterqualifiziert werden sollen. Insgesamt 18 Millionen Euro stellt das Land hierfür zur Verfügung.

Die Digitale Fortbildungsoffensive umfasst drei Teile, die jeweils auf Schulleitungen, auf Lehrkräfte und auf die Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung abgestimmt sind. Gestartet wird mit der Qualifikation der Schulleitungen im Rahmen einer digitalen Auftaktveranstaltung am 30. März 2022. Die Angebote für Lehrkräfte und die Moderierenden der staatlichen Lehrerfortbildung beginnen unmittelbar nach den Osterferien im April und Mai.

Die Angebote sind so konzipiert, dass sie den unterschiedlichen Kenntnissen von Schulleitungen, Lehrkräften und Moderierenden Rechnung tragen. Insgesamt können in den kommenden neun Monaten rund 5.500 Schulleitungen, 200.000 Lehrkräfte und 3.300 Moderierende an den Angeboten der Digitalen Fortbildungsoffensive teilnehmen. Die Schulleitungen sollen dafür qualifiziert werden, ihre Schulen zu modernen Lernorten zu machen. Im Kern geht es um eine zeitgemäße Schulentwicklung und die innovative pädagogische Führung des Kollegiums.

Das Angebot für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zielt darauf ab, sowohl den Unterricht als auch die Arbeit außerhalb des Unterrichts mithilfe digitaler Medien noch besser zu gestalten und zu organisieren. Vor diesem Hintergrund geht es nicht zuletzt darum, die sichere Handhabung der erforderlichen digitalen Medien zu fördern.

Das Fortbildungsangebot für die Moderatorinnen und Moderatoren soll diese dabei unterstützen, Lehrkräfte auch im Bereich der Digitalisierung weiterzubilden. Alle Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung sollen in die Lage versetzt werden, die Fortbildungen für die Lehrkräfte so gestalten zu können, dass diese auf das Lehren und Lernen in der digitalisierten Welt vorbereitet sind.

Die Fortbildungsmaßnahmen für die Moderierenden übernehmen das Schulungsunternehmen ML Consulting und das Institut für Schulentwicklung und Hochschuldidaktik. Die Angebote für Schulleitungen und Lehrkräfte werden durch erfahrene Unternehmen der Klett Verlagsgruppe durchgeführt. Alle ausgewählten Partner haben sich in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren mit mehrstufigem Vergabeverfahren als beste Anbieter präsentiert.

Zum Hintergrund

Nachdem das Land gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen bereits im Sommer 2020 erste umfassende Ausstattungsprogramme für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler auf den Weg gebracht hatte, wurde im September 2021 die Digitalstrategie Schule NRW vorgestellt, mit der das Lehren und Lernen in der digitalen Welt entschieden vorangebracht werden soll. Sie umfasst drei Handlungsfelder:

  • Handlungsfeld 1: Die pädagogischen und didaktischen Chancen der Digitalisierung in den Mittelpunkt stellen – Schulen und Unterricht weiterentwickeln
  • Handlungsfeld 2: Lehrkräfte unterstützen und qualifizieren
  • Handlungsfeld 3: Zugang zu digitalen Medien und digitaler Infrastruktur schaffen und sicherstellen

Insgesamt stehen für die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2020 bis 2025 Mittel in Höhe von rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung, unter anderem um alle rund 200.000 Lehrkräfte sowie mehr als 700.000 Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten.

Land fördert ein Pilotprojekt zur Vermittlung unternehmerischer Schlüsselkompetenzen in Schulen

Eine spannende Geschäftsidee, etwas Kapital und ein bisschen Mut – das klingt schon einmal nach einem guten Plan, um sich später einmal selbstständig zu machen. Damit Kinder und Jugendliche als berufliche Perspektive auch die Gründung eines Unternehmens ins Auge fassen, fördert Nordrhein-Westfalen nun ein Pilotprojekt an sechs Schulen in allen Regierungsbezirken des Landes: In der „Business Rallye“ können Schülerinnen und Schüler in mindestens 14 Unterrichtsstunden eine Geschäftsidee entwickeln, ein Geschäftsmodell erarbeiten, kleine lokale Vertriebsaktionen planen und ihre Ideen in einem Pitch präsentieren. Das im Rahmen einer Kick-Off-Veranstaltung heute gestartete Projekt enthält viele Elemente des Schülerfirmenprogramms der am IW Köln angesiedelten Junior gGmbH. Das Wirtschafts- und Innovationsministerium fördert das gemeinsam mit dem Schul- und Bildungsministerium gestartete Pilotprojekt mit rund 100.000 Euro. Es wird im Kontext der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf“ erprobt und vom Zentrum für ökonomische Bildung der Universität Siegen (ZöBiS) wissenschaftlich begleitet.

An dem Pilotprojekt nehmen die folgende Schulen teil:

  • Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Alsdorf
  • Agnes-Wenke-Sekundarschule, Arnsberg
  • Otto-Hahn-Gymnasium, Dinslaken
  • Franz-Stock-Realschule, Hövelhof
  • Städtische Gemeinschaftshauptschule Ochtrup
  • Osterrath-Realschule, Rheda-Wiedenbrück

Die teilnehmenden Schulen aller Schulformen wurden von den Bezirksregierungen benannt.

Land leistet ersten Teilbetrag aus dem G9-Belastungsausgleich

Nach der Umstellung auf G9 gibt es an den nordrhein-westfälischen Gymnasien im Schuljahr 2026/27 erstmals wieder einen 13. Jahrgang. Damit für die Schülerinnen und Schüler ausreichend Schulraum geschaffen werden kann, stellt das Land Nordrhein-Westfalen den kommunalen Schulträgern insgesamt 518 Millionen Euro zur Verfügung. Der erste Teilbetrag wurde heute, am 1. März 2022, in Höhe von 51,8 Millionen Euro an die Schulträger ausgezahlt.

Durch das Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichgesetz G9) erhalten die kommunalen Schulträger für die Umstellung auf G9 vom Land einen finanziellen Ausgleich sowohl für investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch für wiederkehrende Sachkosten wie zum Beispiel Lernmittel oder Schülerfahrkosten. Auf Grundlage dieses Gesetzes hat das Land die erste Ausgleichszahlung für die investiven Kosten zur Schaffung und Ausstattung von Schulraum in Höhe von 51,8 Millionen Euro für das Jahr 2022 an die kommunalen Schulträger geleistet.

Insgesamt ist für die investiven Kosten an öffentlichen Schulen in den Jahren 2022 bis 2026 ein finanzieller Ausgleich von 518 Millionen Euro vorgesehen, der in fünf jährlich aufeinanderfolgenden Teilbeträgen geleistet wird. In Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern folgt dieser Zeitplan dem tatsächlichen Bedarf: Das vollständige, erweiterte Angebot an Schulräumen muss erst zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zur Verfügung stehen, wenn der erste neue G9-Jahrgang in die Jahrgangsstufe 13 kommt.

Neben den investiven Kosten umfasst der G9-Belastungsausgleich auch die den kommunalen Schulträgern dauerhaft entstehenden Sachkosten, beispielsweise bei der Erstattung von Schülerfahrkosten, der Bereitstellung von Lernmitteln oder für die Bewirtschaftung der Schulräume. Diese Kosten werden ab dem Jahr 2024 ausgeglichen. In den ersten drei Jahren belaufen sich die Ausgleichszahlungen auf jährlich jeweils 7,76 Millionen Euro, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro.

Die Personalkosten für die zusätzlichen Lehrkräfte, die durch die Umstellung auf G9 benötigt werden, trägt das Land gemäß § 92 Absatz 2 Schulgesetz NRW.

Über den Belastungsausgleich für die öffentlichen Schulträger hinaus hat sich das Land auf freiwilliger Basis dazu bereiterklärt, auch den Ersatzschulträgern Zuschüsse zu notwendigen Baumaßnahmen zu gewähren, die durch die Umstellung auf G9 bedingt sind. Bis 2026 stehen hierfür insgesamt 51,1 Millionen Euro bereit. Die Details zur Beantragung und Auszahlung der Mittel werden derzeit erarbeitet.

Eröffnung „Haus des Jugendrechts“ in Münster

In dieser Woche wurde das Haus des Jugendrechts in Münster eröffnet. In den Räumlichkeiten Hohenzollernring 56 in Münster arbeiten Bedienstete des Kriminalkommissariats 16 des Polizeipräsidiums Münster, der Jugendhilfe der Stadt Münster und der Staatsanwaltschaft Münster unter einem Dach zusammen. Im Februar 2022 haben die vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas ihre Tätigkeit aufgenommen. Gemeinsames Ziel ist es, straffällig gewordenen jugendlichen Intensivtätern schnell und konsequent klare Grenzen aufzuzeigen, sie enger zu kontrollieren und sie zugleich in ihrer persönlichen und sozialen Lage zu unterstützen.

Derzeit existieren bereits fünf dieser Häuser in Nordrhein-Westfalen: in Köln, Paderborn, Dortmund, Essen und Oberhausen. Nun befindet sich das sechste „Haus des Jugendrechts“ auf dem Hohenzollernring 56 in Münster.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege soll gestärkt werden – Neues Landesprogramm für Nordrhein-Westfalen gestartet

In dieser Woche wurde der Startschuss für das neue Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gegeben. Ziel der gemeinsamen Initiative ist, eine Berufstätigkeit mit der Pflege von Angehörigen besser miteinander vereinbar zu machen. Das Landesprogramm wird vom Sozialministerium zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung zunächst für drei Jahre jeweils hälftig mit insgesamt 2,4 Millionen Euro gefördert.

In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit etwa eine Million Menschen pflegebedürftig. Die meisten von ihnen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese sind in vielen Fällen berufstätig: Schätzungsweise 500.000 Erwerbstätige pflegen zusätzlich zu ihrem Beruf ihre Verwandten, Partner oder Freunde. Sie stehen vor der Herausforderung, ihre Arbeit und die Betreuung ihrer Angehörigen unter einen Hut zu bringen.

Hier setzt das Landesprogramm mit Angeboten für sie sowie ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an. Mit dem Programm, das sich konzeptionell auch an Elementen einer erfolgreichen hessischen Landesinitiative orientiert, werden beide Zielgruppen mit spezifischen Informationsmaterialien unterstützt und Betriebe beraten, wie sie sich pflegefreundlicher aufstellen können.

Website zum Landesprogramm: www.berufundpflege-nrw.de.

25 Jahre regionale Kulturförderung des Landes: Regionales Kultur Programm NRW

Kultur in Spitze und Breite fördern und Menschen vor Ort dafür begeistern, kulturelle Teilhabe ermöglichen, nachhaltige Netzwerke aufbauen und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – mit diesen Schwerpunkten fördert das Land Nordrhein-Westfalen seit 25 Jahren die zehn Kulturregionen des Landes: Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Region Aachen, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen. Das Regionale Kultur Programm NRW, kurz RKP (ehem. Regionale Kulturpolitik) startet jetzt mit neuem Namen, neuem Logo und einer neuen Internetseite (www.regionaleskulturprogrammnrw.de) sowie einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm in das Jubiläumsjahr.

Anlässlich des 25. Geburtstags wird aus der bisherigen Regionalen Kulturpolitik das Regionale Kultur Programm NRW – ein neuer Name, der den Fokus auf das Förderprogramm selbst legt und damit auf die Projekte und die Impulse, die von ihnen ausgehen. Die bewährte Abkürzung „RKP“ bleibt dabei erhalten. Die drei Buchstaben sind auch das zentrale Element des neuen Logos, das sich aus zehn Einzelelementen zusammensetzt: Jedes der Elemente symbolisiert mit eigener Form und Farbe eine der zehn Kulturregionen. Sie alle stehen für sich und bilden zugleich gemeinsam ein Ganzes. Leerstellen zwischen den Buchstaben verweisen auf die Freiräume und Spielräume für neue Projekte. Damit verbildlicht das neue Logo all das, wofür das RKP steht: die Vielfalt und Farbigkeit der lebendigen Kulturlandschaft, den Vernetzungs- und Kooperationsgedanken des Programms sowie die Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für neue Projekte.

Maßgeblich für den Erfolg des Förderprogramms waren und sind die regionalen Kulturbüros: Sie haben in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft wichtige regionale und überregionale Strukturen für die Vernetzung aufgebaut. Sie unterstützen und vermitteln regionale Kooperationen und Netzwerke, entwickeln regionale Konzepte und strukturbildende Maßnahmen und sie beraten, qualifizieren und helfen Kulturschaffenden, Initiativen und Kommunen bei ihren Anträgen und der Verwirklichung von Projektideen.

Für das Regionale Kultur Programm NRW stehen im Kulturhaushalt 2022 mehr als sechs Millionen Euro für die Regionen bereit. In diesem Jahr werden rund 130 Projekte gefördert. Zu den bekanntesten Projekten in den Regionen gehören zum Beispiel das Kindertheater-Projekt „Theater Starter“ in der Region Aachen, die „Kulturscouts“ im Bergischen Land und OWL, die Lichtkunstregion Hellweg, das Münsterlandfestival, die „Borderland Residencies“ in der Region Niederrhein, das Lesefestival „Käpt’n Book“ in der Region Rheinschiene, das Road-Festival „Odyssee – Musik der Kulturen“ im Ruhrgebiet, das Festival „die Textile“ im Sauerland oder das Kulturfestival „Luise heizt ein“ in Südwestfalen.

Mit dem Residenzprogramm „stadt.land.text“ arbeiten zudem seit 2017 alle Kulturregionen gemeinsam an einem Projekt: Alle zwei Jahre werden Residenzen an zehn Autorinnen und Autoren in den zehn Kulturregionen vergeben, die in dieser Zeit literarisch-künstlerisch die jeweilige Kulturregion erkunden. Weitere Infos hier: www.stadt-land-text.de

Das vielfältige Jubiläumsprogramm für 2022 umfasst verschiedene zentrale Veranstaltungen, dazu gehören u.a. zwei „stadt.land.text“-Lesungen in den Landesvertretungen Brüssel und Berlin sowie diverse dezentrale Veranstaltungen in den einzelnen Regionen. Eine Übersicht zum Veranstaltungsprogramm sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und zu den unterschiedlichen Regionen finden Sie auf der neuen Website des Regionalen Kultur Programms NRW:

www.regionaleskulturprogrammnrw.de

Erster Naturschutzbericht Nordrhein-Westfalen vorgelegt

Eine wesentliche Grundlage für eine vorsorgende und nachhaltige Politik zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt sind aktuelle und umfassende Daten. Der erste Naturschutzbericht für Nordrhein-Westfalen wurde nun vorgelegt. Er liefert erstmals eine gebündelte Analyse umfangreicher Fakten zur biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 43.000 verschiedene Tier-, Pilz- und Pflanzenarten teilen sich rund 70 verschiedene Lebensraumtypen.

Die Analyse der einzelnen Lebensräume verdeutlicht einerseits den weiterhin kritischen Zustand der Biodiversität, macht andererseits aber auch Verbesserungen sichtbar. So setzt sich auch im Jahr 2020 beim Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ eine positive Entwicklung fort. Populationen bedrohter Arten wachsen wieder und einst verschwundene Tiere kehren nach Nordrhein-Westfalen zurück, darunter Biber, Weiß- und Schwarzstorch, Uhu, Wanderfalke, Feldhamster und Fischotter. Gleichzeitig zeigt der Naturschutzbericht weiteren Handlungsbedarf auf.

Der Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ bewertet den Zustand von Natur und Landschaft als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt. Er beruht auf der Bestandsentwicklung von 61 Brutvogelarten, die die Situation in den vier Hauptlebensräumen Agrarland, Wald, Siedlung und Gewässer repräsentieren. Darunter sind Arten wie Feldlerche, Kiebitz, Kleiber, Rauchschwalbe oder Eisvogel, die sensibel auf Veränderungen von Flächennutzungen reagieren und so Aussagen zur Nachhaltigkeit zulassen. Der Indikator zeigt in den letzten Jahren für alle vier Hauptlebensräume Verbesserungen, die sich in Wäldern und Siedlungen auch bereits in einem positiven 10-Jahrestrend widerspiegeln. Erstmals hat sich 2020 zudem ein positiver 10-Jahrestrend des Gesamtindikators im Folgejahr bestätigt.

Ambitioniertes Ziel ist es, den Artenschwund in allen Lebensräumen zu stoppen. Zur Vernetzung der vielfältigen Lebensräume plant das Land einen weiteren Ausbau des Biotopverbundes. Ein Schwerpunkt der Artenschutzpolitik des Landes sind unter anderem Initiativen in der Land- und Forstwirtschaft. Aufgrund ihrer großen ökologischen Bedeutung als Lebensraum für seltene und gefährdete Arten plant das Umweltministerium einen deutlichen Ausbau sehr extensiv genutzter Flächen sowie Naturarealen in der Land- und Forstwirtschaft. Zur ökologischen Aufwertung der Agrarlandschaften sind unter anderem eine weitere Steigerung des Öko-Landbaus sowie ein Ausbau der Agrarumweltmaßnahmen und des Vertragsnaturschutzes geplant.

Nordrhein-Westfalen nimmt beim 5G-Ausbau Spitzenposition unter den Flächenländern ein

Rund 71 Prozent von Nordrhein-Westfalen sind bereits mit 5G versorgt, das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur, die im Rahmen des Mobilfunkpakts 2.0 zwischen Landesregierung und Netzbetreiber ausgewertet wurden. Das Land nimmt damit die Spitzenposition unter den Flächenländern ein und treibt den Ausbau des neuen Mobilfunkstandards weiter zügig voran. So konnten die Mobilfunknetzbetreiber insgesamt fast 6.000 5G-Erweiterungen in Nordrhein-Westfalen installieren. Das Mobilfunk-Dashboard der Landesregierung (www.mobilfunk.nrw) hat darüber hinaus ein Update erhalten und zeigt jetzt auch – erstmalig im Rahmen eines Landesportals – die 5G-Flächenversorgung auf Kreisebene. Zudem wurden die 5G-Versorgungskarten der einzelnen Netzbetreiber neu aufgenommen.

Weitere Details zur LTE-Versorgung in Nordrhein-Westfalen im Überblick:

  • LTE-Flächenversorgung: Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur lag der Anteil der mit LTE versorgten Fläche in Nordrhein-Westfalen im Januar 2022 über alle Anbieter hinweg bei rund 97,6 Prozent. Damit liegt Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich auf den vorderen Plätzen und schneidet besser ab als vergleichbare Flächenländer, wie Baden-Württemberg oder Bayern. Anders als bisher erfolgt die Berechnung dieses Werts auf der Grundlage der neuen, strengeren technischen Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Abbildung der Nutzerperspektive für das Mobilfunk-Monitoring.
  • LTE-Ausbaumaßnahmen: Insgesamt haben die Mobilfunknetzbetreiber die LTE-Versorgung im Land seit Unterzeichnung des Mobilfunkpaktes 2.0 mit über 160 neuen LTE-Funkmasten und 175 LTE-Umrüstungen deutlich verbessert. Zudem wurden rund 2.060 LTE-Kapazitätserweiterungen an bereits bestehenden LTE-Standorten installiert.
  • Weniger weiße Flecken: Im vergangenen Halbjahr haben die Mobilfunknetzbetreiber zahlreiche LTE-Versorgungslücken schließen können, beispielsweise in Detmold-Diestelbruch (Kreis Lippe) oder Drensteinfurt-Mersch (Kreis Warendorf). Im Rahmen der Versorgungsauflage weiße Flecken müssen alle drei Mobilfunknetzbetreiber bis zum Ende des Jahres 2022 insgesamt 48 unversorgte Gebiete in Nordrhein-Westfalen mit LTE-Empfang versorgen.

Im September 2021 hatten Land und Vertreter der Mobilfunknetzbetreiber die Weiterführung des Mobilfunkpaktes, den sogenannten Mobilfunkpakt 2.0, bis Ende 2024 vereinbart. Ziel ist unter anderem, die weitgehend flächendeckende 5G-Infrastruktur bis Ende 2024 durch über 10.300 5G-Erweiterungen sowie eine bessere LTE-Versorgungsqualität durch mindestens 7.500 weiteren LTE-Ausbaumaßnahmen sicherzustellen.