04 Sep Themen der Woche im Landtag NRW
(KW 36)
Nachfolgende Themen wurden in dieser Woche, neben vielen anderen, im Landtag behandelt:
Haushaltsentwurf der Landesregierung: Aus „kein Kind bleibt zurück“ wird „kein Euro bleibt zurück“
Zur Generaldebatte im Landtag zum Haushaltsentwurf der rot-grünen Landesregierung erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Armin Laschet:
„Der Haushaltsentwurf steht beispielhaft für das Versagen der Regierung Kraft auf zentralen Feldern der Landespolitik. Eine Zukunftsvision für Nordrhein-Westfalen ist nicht zu erkennen.
Die Finanzpolitik der Regierung Kraft bleibt unverantwortlich. Rund die Hälfte aller neuen Schulden in den deutschen Bundesländern wird allein von Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Trotz massiver Steuermehreinnahmen und erheblicher Minderausgaben durch Niedrigzinsen wird ein ausgeglichener Haushalt im Jahr 2019 nur durch Bilanztricks erreicht. Entgegen früherer Vereinbarungen will Rot-Grün die Rücklagen für die Beamtenvorsorge bis 2025 um 9 Milliarden Euro reduzieren. Damit gibt Frau Kraft auch den letzten Rest präventiver Finanzpolitik auf. Aus „kein Kind bleibt zurück“ wird „kein Euro bleibt zurück“. Durch Streitereien oder schlechtes Regierungshandwerk verspielt die Koalition auch in der Wirtschafts-, Infrastruktur- und Bildungspolitik die Zukunft Nordrhein-Westfalens.
Mit ihrer Verhinderungspolitik in Sachen newPark hat die Landesregierung ein für unser Industrieland wichtiges Zukunftsprojekt bewusst vor die Wand gefahren. Ausgerechnet eine sozialdemokratisch geführte Regierung lässt das Ruhrgebiet im Regen stehen. Der ebenfalls zwischen den Partnern umstrittene Landesentwicklungsplan verhindert das Wachstum mittelständischer Unternehmen und sorgt für ein investitionsfeindliches Klima. Am Tariftreue- und Vergabegesetz hält Rot-Grün trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf fest. Nun liegt es am Verfassungsgerichtshof, diesen bürokratischen Unsinn zu stoppen. Die Regierung Kraft ist offensichtlich nicht willens oder dazu in der Lage, die Wirtschaftskraft unseres Bundeslandes zu verbessern.
Durch Untätigkeit und ideologische Verbohrtheit wird auch der Infrastrukturausbau durch die rot-grüne Koalition sträflich vernachlässigt. Weil die Regierung bei zu wenigen Straßenbauprojekten die Baureife hergestellt hat, fließen Milliardeninvestitionen des Bundes an Nordrhein-Westfalen vorbei. Auch bei den EU-Mitteln ruft der Verkehrsminister nur einen Bruchteil der Mittel ab, die dem Land zustehen. So verschlimmert die Landesregierung die Verkehrsmisere in Nordrhein-Westfalen, die Millionen Menschen Zeit und Nerven kostet und die Unternehmen belastet. Auch hier greift die Ministerpräsidentin nicht ein und lässt die Dinge zu Ungunsten des Landes einfach weiterlaufen.
Ähnliches gilt für den Bereich der Bildung: Durch Unterrichtsausfall, schlecht umgesetzte Inklusion und ihr fehlendes Konzept zur Bildung für Flüchtlingskinder verspielt Ministerin Löhrmann Zukunftschancen unserer Kinder. Da helfen auch Slogans und Sprüche der Ministerpräsidentin nicht weiter.
Es bleibt dabei: Wichtige Entscheidungen werden nicht getroffen, weil die Regierungschefin keine politische Führung zeigt. Das Ergebnis ist politischer Stillstand. Unser Land hat Besseres verdient.“
Rot-Grüne Flüchtlingspolitik hilft nicht, sondern belastet Ehrenamtler und Kommunen
Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen erwarten die Menschen in Nordrhein-Westfalen endlich politische Führung und ein handfestes Konzept von der rot-grünen Landesregierung. Davon fand sich in der Unterrichtung der Ministerpräsidentin keine Spur.
Ehrenamtliche Helfer und Kommunen erwarten von der Ministerpräsidentin mehr als nur warme Worte – zu Recht. Es reicht für eine Regierungschefin eines starken Landes wie Nordrhein-Westfalen auch nicht aus, sich in dieser Situation auf Vorwürfe und Forderungen an den Bund und die Europäische Union zu beschränken. Stattdessen sollte sie sich lieber darum kümmern, ihre eigenen Hausaufgaben zu erledigen. Hier hapert es nach wie vor gewaltig. An den von Frau Kraft mitgetragenen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, wonach künftig klar zwischen Asylbewerbern ohne und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive unterschieden werden muss, fühlen sich SPD und Grüne im Landtag offensichtlich nicht gebunden. Dabei sehen die kommunalen Spitzenverbände hierin die größte Entlastung. Doch statt die Städte und Gemeinden durch eine Politik mit klarer Systematik zu unterstützen, verpflichtet das Land sie per Amtshilfe, Landesaufgaben zu übernehmen und Personal zur Verfügung zu stellen. Das gefährdet die Fähigkeit der Kommunen zur Integration der anerkannten Flüchtlinge. Die rot-grüne Flüchtlingspolitik in Nordrhein-Westfalen ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.
Im Gegensatz zur rot-grünen Landesregierung hat die CDU-Fraktion im Rahmen der heutigen Unterrichtung zwei Anträge mit konkreten Vorschlägen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgelegt (Drucksache 16/9583 und 16/9514). Darin fordern wir unter anderem eine deutliche Differenzierung zwischen Asylbewerbern ohne und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive bei der Erstaufnahme, die Ausweitung des Prinzips der sicheren Herkunftsstaaten, die Einrichtung eines Krisenstabes auf Landesebene und nicht zuletzt eine spürbare Entlastung der Kommunen. Damit schließen wir an zahlreiche Initiativen und Forderungskataloge an, die wir im vergangenen Jahr vorgebracht haben. Wir präsentieren damit eine Alternative zu dem anhaltenden Organisationsversagen der rot-grünen Landesregierung. Unsere Vorschläge könnte das Land Nordrhein-Westfalen – völlig unabhängig vom Geschehen auf Bundes- und Europaebene – sofort angehen. Das wäre dringend notwendig, um die Willkommenskultur in unserem Land zu erhalten, denn wir werden sie noch brauchen.“
newPark: Rot-grüner Koalitionsstreit schwelt weiter
In der Plenardebatte zum newPark, hat der SPD-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Müller Umweltminister Remmel (Grüne) vorgeworfen, das Projekt newPark nach wie vor zu hintertreiben. Erst habe der Umweltminister einen bereits gefundenen Kompromiss zwischen Landwirten, Landwirtschaftskammer und Kreis Recklinghausen hintertrieben. Nun versuche das Umweltministerium, das Projekt durch einen Auflagenbescheid zu boykottieren.
Wir teilen die Kritik des Abgeordneten Müller am Auflagenbescheid des Umweltministers. Der Auflagenbescheid zwingt den neuen Eigentümer der Fläche, die seit 40 Jahren bestehenden befristeten landwirtschaftlichen Pachtverträge in unbefristete Verträge umzuwandeln. Dies führt dazu, dass die Kündigungsfrist der Pachtverträge sich auf mindestens zwei Jahre verlängert. Die Vermarktung der Fläche wird so fast unmöglich gemacht. Denn: Sowohl in- wie auch ausländische Investoren suchen nach Auskunft von NRW.INVEST in der Regel Flächen, die innerhalb von sechs Monaten verfügbar sind und ‚klare‘ Eigentumsverhältnisse haben. Kein Investor wartet mehr als zwei Jahre auf eine Baugenehmigung. Dann geht er lieber woanders hin.
Nach Auskunft von Minister Duin wurde der Bescheidtext weder mit seinem Haus noch mit der Ministerpräsidentin abgestimmt. Nach dem vorangegangenen Foulspiel des Umweltministers hätte eine Ministerpräsidentin mit Gestaltungswillen auf eine solche Abstimmung bestehen müssen. Hat sie aber nicht. Im Klartext heißt das: Entweder ist das Projekt der Ministerpräsidentin nicht wichtig genug und sie hat kein Problem damit, dass ihr Umweltminister es weiterhin sabotiert. Oder aber, sie lässt sich zur Rettung des Koalitionsfriedens fortgesetzt vom Umweltminister sehenden Auges auf der Nase rumtanzen. Beides ist für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen eine Katastrophe. Das Land braucht eine Ministerpräsidentin, die endlich Führungsverantwortung übernimmt.
Gesetzentwurf der CDU-Fraktion stärkt Rechtsposition von Beamten, die im Dienst Opfer von Gewalt geworden sind
In Nordrhein-Westfalen werden Beamte bedauerlicherweise immer öfter zur Zielscheibe von Gewalt. Das betrifft nicht nur den Polizei- und Strafvollzugsdienst, sondern inzwischen auch Mitarbeiter von Jobcentern oder anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Aus solchen Angriffen resultieren für die Betroffenen zwar in aller Regel Schmerzensgeldansprüche, die mangels Liquidität des Schädigers jedoch häufig nicht durchsetzbar sind. Für die verletzten Beamten ist dieser Zustand äußerst unbefriedigend. Sie haben das Gefühl, von ihrem Dienstherrn in einer Situation alleine gelassen zu werden, die ihren Ursprung einzig und allein in ihrer dienstlichen Pflichterfüllung hat.
Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf soll diesen Missstand beenden: Er sieht vor, dass entsprechende Schmerzensgeldansprüche künftig vom Land NRW erfüllt werden, wenn bei den Schädigern nichts zu holen ist. In Bayern und Schleswig-Holstein ist eine entsprechende Erfüllungsübernahme für Schmerzensgeldansprüche schon heute geltendes Recht. Nur die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat diese Entwicklung wieder einmal verschlafen und lässt die Beamtenschaft im Regen stehen.
Zum Abschlussbericht der Enquetekommission „Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte“: Landesregierung muss Politik auf Kosten kommender Generationen beendet
Ein entscheidendes Ergebnis des Abschlussberichtes ist: Nordrhein-Westfalen bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die Landesregierung betreibt mit ihrer kurzsichtigen Politik kaum Vorsorge für die zukünftigen Generationen. Anstelle von konsequentem politischem Handeln, betreibt Rot-Grün einen Ritt auf der Rasierklinge.
Ein Beispiel dieser zukunftsvergessenen Politik ist die frisierte Vorsorge für Beamtenpensionen. Die Kommission hat sich einstimmig für eine generationengerechte Gegenfinanzierung zur Absicherung der Pensionsvorsorge der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Der Landesfinanzminister hat am 21. August 2015 hingegen öffentlich erklärt, die Zuführungen zum Versorgungsfonds auf 200 Millionen Euro einzufrieren und damit die vereinbarte Zuführung zu unterschreiten. Alleine von 2017 bis 2025 bedeutet dies, dass der Finanzminister 9 Milliarden Euro weniger in den Versorgungsfonds einzahlen will. Das ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit.
Wir fordern von der Landesregierung, endlich eine Demografie-Strategie für Nordrhein-Westfalen zu entwickeln, wie es die Bundesregierung getan hat. Nur so kann man den demografischen Wandel politisch begleiten und gestalten. Nur so können wir den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen. Anstatt bürokratischer Regulierung braucht Nordrhein-Westfalen mehr wirtschaftliche Freiräume, um die Rahmenbedingungen für Gründungen, Investitionen, Innovation und Forschung zu verbessern und weitere Arbeitsplätze zu schaffen. In der Bildungspolitik müssen neue Schwerpunkte gesetzt werden. Die frühkindliche Bildung, die Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten und die Stärkung der dualen Ausbildung sind Maßnahmen, mit denen Herausforderungen des Bevölkerungsrückgangs bewältigt werden können.
Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 : Keine Verbesserung der Kommunalfinanzen
Der jährliche Kommunalfinanzausgleich im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2016 kann noch so hohe Rekordzuweisungen an die Kommunen auszahlen: Wenn die Landeregierung den Kommunen weiterhin Aufgaben aufbürdet, ohne für die ausreichende finanzielle Auskömmlichkeit zu sorgen, wird die finanzielle Situation der Kommunen weiter dramatisch bleiben. Die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben bundesweit die meisten Aufgaben zu leisten, was sich auch im höchsten Kommunalisierungsgrad von 54 Prozent niederschlägt. Das Land hingegen stellt den Kommunen dafür keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung. Exemplarisch zeigt sich das bei den Kosten der Inklusion und insbesondere bei den Flüchtlingskosten.
Anstatt aber eine auskömmliche Kommunalfinanzierung sicherzustellen, werden dem kommunalen Finanzausgleich auch noch Finanzmittel abgezogen. Die Städte und Gemeinden werden nicht an den Landeseinnahmen der erhöhten Grunderwerbsteuer beteiligt. Diese 70 Millionen Euro fehlen den Kommunen zusätzlich und entlasten lediglich das Land bei der Finanzierung des Stärkungspaktes. Hinzu kommt, dass die Landesregierung auch weiter am Kommunal-Soli festhält und mit diesem ungerechten und wirkungslosen Instrument jegliche Anreize für eigene wirtschaftliche Stärke zunichtemacht.
Die Kommunen sind auch wegen fehlender Finanzmittel und immer neuen Aufgaben durch das Land fremdbestimmt – von kommunaler Selbstverwaltung kann kaum noch die Rede sein. Für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland und innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist diese Entwicklung bedrohlich. Die Unterschiede zwischen den Regionen werden verfestigt und die Regierung hat mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz kein Konzept und keine Lösung im Angebot.
Europarechts- und offensichtlich verfassungswidriges Tariftreue- und Vergabegesetz schnellstmöglich abschaffen
Im Januar 2014 hat Minister Duin in einem Interview die Frage aufgeworfen, wie lange Rot-Grün sich noch das Tariftreue- und Vergabegesetz „um die Ohren hauen“ lassen will. Die Antwort auf diese Frage hat Rot-Grün während des Plenums gegeben: Obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Landesregierung das Gesetz mit Anlauf als verfassungswidrig „um die Ohren gehauen“ hat, konnte Rot-Grün sich wieder einmal nicht dazu durchringen, einer Rücknahme des Gesetzes im Landtag zuzustimmen. Offenbar wird diese Regierung aus Schaden nicht klug.
Für die CDU-Landtagsfraktion bleibt es dabei: Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist mittelstandsfeindlich, europarechtswidrig und offensichtlich auch verfassungswidrig. Das Gesetz muss so schnell wie möglich abgeschafft werden.
Die deutsche Sprache in den europäischen Institutionen stärken
Auf dem Papier ist die deutsche Sprache neben Englisch und Französisch eine gleichberechtigte Arbeitssprache in der Europäischen Union. Die Realität sieht leider anders aus. Wichtige Dokumente werden entweder gar nicht, nur teilweise oder stark verspätet ins Deutsche übersetzt. Dies ist nicht nur für die deutschen Mitarbeiter und Abgeordneten in den europäischen Institutionen hinderlich, sondern auch für die Bürger und die europaweit aktiven Unternehmen.
Die Landesregierung dafür einsetzen, dass der Stellenwert unsere Sprachegegenüber dem Französischen und dem Englischen aufgewertet wird. Nur so kann Transparenz und Chancengleichheit auf europäischer Ebene gewahrt bleiben. Bisherige Initiativen, die unter anderem vom Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags, Johannes Singhammer, und vom sächsischen Landtag ausgingen, blieben leider Erfolglos oder wurden nicht konsequent verfolgt. Nun in es an der Zeit, dass auch die nordrhein-westfälische Landesregierung tätig wird und Deutsch als Arbeits- und Verfahrenssprache innerhalb der europäischen Union stärkt.
Tag der Heimat: Erinnerung an erlittene Vertreibung wachhalten, Flüchtlingen willkommen heißen
Die CDU-Landtagsfraktion hat im „Haus Oberschlesien“ in Ratingen den Tag der Heimat begangen. Flucht und Vertreibung sind Teil der deutschen Geschichte und der nordrhein-westfälischen Landesidentität. Die Erinnerung an erlittenes Unrecht wachzuhalten ist daher eine wichtige Landesaufgabe. Als Patenland gleich zweier Vertriebenengruppen – der Oberschlesier und der Siebenbürger Sachsen – steht Nordrhein-Westfalen hierbei in besonderer Verantwortung. Wer heute in Rente geht, hat den Krieg nicht mehr erlebt, wer heute seinen Führerschein macht, kennt die Berliner Mauer nur aus dem Fernsehen. Die Zeitzeugen werden weniger, daher kommt der Wissensvermittlung große Bedeutung zu. Nur so können wir aus der Vergangenheit lernen.
Unser Ziel bleibt, dass die ehemalige Landesstelle Unna-Massen mit einer Gedenkstätte und einem Dokumentationszentrum zur Erinnerung an die Vertreibung Deutscher nach der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ausgestattet wird – nicht obwohl, sondern auch weil dort auch heute wieder Flüchtlinge eine erste sichere Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen finden.