Überlastungsanzeigen von NRW-Kommunen: Wann reagiert Innenminister Jäger?

Zur erneuten Überlastungsanzeige von 25 nordrhein-westfälischen Kommunen an die Landesregierung in Bezug auf die Flüchtlingssituation vor Ort erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Die Kommunen sind am Limit. Wann unternimmt der zuständige Minister endlich etwas? Schon wieder haben nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden eine „Überlastungsanzeige“ an die Landesregierung gesendet. Damit dokumentieren sie, dass ihre Belastungsgrenze erreicht ist. 25 Städte und Gemeinden, darunter auch Nordrhein-Westfalens größte Stadt Köln, sehen sich nicht mehr in der Lage, weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Die Überlastungsanzeige gilt für den Zeitraum vom 4. bis zum 27. November.
Bereits für September und Oktober hatten 19 Kommunen um eine Befreiung von der Aufnahme von Flüchtlingen gebeten.

Die erneute Überlastungsanzeige muss den Innenminister endlich aufwecken. Die faktische Übertragung der Aufgabe der Erstaufnahme in Nordrhein-Westfalen auf die Kommunen muss angesichts der erreichten Belastungsgrenze der Kommunen nun schleunigst zum Auslaufmodell werden. Die Kommunen können nicht auf Dauer sowohl die Erstaufnahme für das Land und die dauerhafte Unterbringung und Integration von Flüchtlingen schultern. Es muss Schluss sein mit dieser Doppelbelastung, für die die Landesregierung die Verantwortung trägt.

Es ist weiterhin kein Plan des Innenministers erkennbar, wie die Städte und Gemeinden kurzfristig und dauerhaft von der Zusatzaufgabe entlastet werden können. Die Landesregierung muss endlich handeln und mit Nachdruck landeseigene und reguläre Einrichtungen schaffen. Dafür bieten die Bundesliegenschafen vor allem in Kasernen, die mietfrei überlassen werden und deren Sanierungskosten übernommen werden, die perfekte Basis. So kann innerhalb kürzester Zeit der Aufbau der regulären Landesaufnahmeeinrichtungen so forciert werden, dass die per Amtshilfe errichteten Notunterkünfte abgelöst werden können.

Der Freistaat Bayern macht es doch vor.  Dort soll es bis Ende Februar 2016 gelingen, überhaupt keine Notunterkünfte mehr nutzen zu müssen. Was Bayern schafft, darf vom nordrhein-westfälischen Innenminister nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben werden.“

Hintergrund:

Derzeit nimmt die Landesregierung per Verfügung im Wege der Amtshilfe rund 40.000 Plätze in 200 Notunterkünften der Kommunen für die Landesaufgabe der Erstaufnahme in Anspruch. Diese Plätze können daher nicht für die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden genutzt werden.

Aktuell haben 25 NRW-Kommunen eine Überlastungsanzeige an die Bezirksregierung Arnsberg gerichtet, um vom 4. Bis zum 27. September von der Zuweisung von Flüchtlingen befreit zu werden: Köln, Dülmen, Rheinbach, Hattingen, Hille, Leverkusen, Bergheim, Ruppichteroth, Rahden, Verl, Warstein, Kamen, Schwerte, Schwelm, Drensteinfurt, Moers, Baesweiler, Holzwickede, Bad Münstereifel, Alfter, Spenge, Lünen, Greven, Lippstadt, Niederkassel

Für September und Oktober hatten 19 Kommunen eine sog. Überlastungsanzeige an die Bezirksregierung Arnsberg versendet: Aldenhoven, Ascheberg, Baesweiler, Brühl, Geseke, Königswinter, Lage, Langenfeld, Leopoldshöhe, Leverkusen. Meschede, Mönchengladbach, Mühlheim, Oberhausen, Rietberg, Steinhagen, Warburg, Wilnsdorf, Witten.