Umsetzung der Bundesnotbremse in den KITAs in NRW

Liebe KITA-Leitungen,

nachdem der Bundestag das Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht hat, der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuss angerufen, der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, gilt für die KITA’s und Schulen ab Samstag die neue Inzidenzmarke von 165, ab der in den Notbetrieb gewechselt werden muss.

Da wir hier im Kreis Gütersloh mit 209 diesen Wert deutlich übersteigen, gilt die Bundesregelung ab Montag auch für uns. Vorhin hat Familienminister Stamp die Details der Notbetreuungsregelung veröffentlicht, hierbei sind maßgebliche Vorgaben des Bundes in der Ausgestaltung zu berücksichtigen.

Nähere Details können Sie der beigefügten Information entnehmen.