Unwetterkatastrophe: Schnelle und unkomplizierte Soforthilfen

Die Unwetterkatastrophe am 14. und 15. Juli hat in den betroffenen Regionen große Schäden verursacht. Wir in der NRW-Koalition und im Düsseldorfer Landtag lassen die betroffenen Menschen, Unternehmen und Kommunen nicht im Stich. Deshalb haben wir in mehreren Sondersitzungen Soforthilfen und -maßnahmen beschlossen, um schnell und unkompliziert die größte Not zu lindern und die Schäden möglichst schnell zu beheben.

Unsere Maßnahmen:

Soforthilfen:

Ausnahmegenehmigung LKW-Verkehr

Um die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Hilfsmitteln insbesondere in den betroffenen Regionen sicherzustellen und Schäden schnellstmöglich zu beseitigen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie laut Ferienreiseverordnung vom Samstagsfahrverbot für LKW auf Autobahnen und Bundesstraßen erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung und Folgenbeseitigung der Unwetterschäden sowie der damit verbundenen Versorgung der Bevölkerung stehen. Sie ist bis einschließlich 1. August 2021 gültig.

Aktualisierung des Erlasses vom 19. Juli 2021 u.a. zur Vermeidung von Obdachtlosigkeit

Zahlreiche Menschen können absehbar nicht in ihre Wohnungen zurück. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit haben zahlreiche Unternehmen aus dem Bereich des Modulbaus ihre Unterstützung angeboten. In diesem Erlass findet sich u.a. eine Aufstellung der Unternehmen, die kontaktiert werden können. 

Desweiteren kann nun frei werdender oder frei stehender, öffentlich geförderter Wohnraum auch nicht wohnberechtigten Haushalten in einem vereinfachten Verfahren zugänglich gemacht werden, soweit keine wohnberechtigten Haushalte vorrangig zu versorgen sind. 

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA in Nordrhein-Westfalen hat eine Hotline eingerichtet, mit der über 1.000 Betten, die Hoteliers kostenlos zur Verfügung gestellt haben, vermittelt werden sollen. Die Hotline lautet 0800 9886071 und ist zunächst von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.

Aktualisierung des Erlasses vom 19. Juli 2021 (LINK)

Statikprüfungen

In zahlreichen Städten und Gemeinden sind derzeit Statikprüfungen an Hoch- und Tiefbauten sowie Brückenbauwerken erforderlich. Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen hat Kontaktdaten von qualifizierten Tragwerksplannerinnen und Tragswerplannern zusammengestellt, die bei den Prüfungen behilflich sein können.