Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Inklusionsklage: Landesregierung muss Alarmsignal aus den Kommunen ernst nehmen

 Zum Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur Inklusionsklage von 52 Städten und Gemeinden erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, André Kuper:
 
„Das Urteil ist kein Freibrief für Rot-Grün, bei der schulischen Inklusion alles weiter laufen zu lassen. Das Alarmsignal aus den Kommunen ist nicht zu überhören. Die Situation an den Schulen wird immer schlimmer. Lehrerinnen und Lehrer sind überlastet, Schülerinnen und Schüler müssen leiden, weil die Landesregierung sich weigert, verbindliche Qualitätsstandards festzulegen. Das wichtige Projekt der Inklusion droht auf ganzer Strecke zu scheitern. Dem muss dringend Einhalt geboten werden. Eine verlässliche Ausstattung mit personellen und sächlichen Mitteln ist nach wie vor das Gebot der Stunde. Unabhängig vom heutigen Urteil muss die Landesregierung die Klagen der Betroffenen endlich ernst nehmen.“