Verfassungsklage eingereicht

Am heutigen Tage wurde die Klage gegen das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in NRW eingereicht.
Die Klage trägt die Unterschrift aller Fraktionsmitglieder von CDU und FDP sowie von zwei Abgeordneten der Piratenfraktion.

Worum geht es?

Während die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst im März 2013 eine Erhöhung um 2,65 % ab 01.01.2013 und um weitere 2,95 % ab dem 01.01.2014 zum Inhalt hatte, soll dieses Ergebnis nach dem Willen der Landesregierung Beamtinnen und Beamten von Land und Kommunen lediglich gestaffelt übertragen werden, wobei ab der Besoldungsgruppe A 13 keine Anpassung erfolgen soll. Das trifft insbesondere Lehrer(innen), Polizisten(innen), Richter(innen) und Kommunalbeamte.

In der Öffentlichen Anhörung am 18. Juni 2013 haben 20 von 21 Sachverständigen den rot-grünen Gesetzentwurf sehr detailliert abgelehnt. Alle Bundesländer, außer Bremen, setzen die Anpassung um, ggfs. mit zeitlicher Verzögerung oder in leicht gemindertem Umfang für alle Besoldungsgruppen.

Am 10.07. hat der NRW-Landtag das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/14 in namentlicher Abstimmung mit 126 JA-Stimmen zu 105 NEIN-Stimmen beschlossen.

Es ist sicherlich populistisch möglich, die üblichen allgemeinen Vorurteile gegen Beamte zu fördern. Aus der eigenen Erfahrung als Bürgermeister einer 30.000 – Einwohnerkommune mit einer Stadtverwaltung, die aus Tarifangestellten und Beamten bestand, habe ich den Blick hinter die Kulissen.

Es gibt heute bereits motivationsschädliche Unterschiede, weil Regelungen aus dem Tarifbereich nicht in den Beamtenbereich übernommen wurde: so geht z.B. der Tarifangestellte der Kommunalverwaltung nach 38,5 Wochenstunden in die Freizeit, der im selben Büro sitzende Beamte muss dagegen mehr als 40 Wochenstunden arbeiten.

Beim Weihnachtsgeld erhalten die Tarifangestellten ein Weihnachtsgeld, die Beamten deutlich weniger bzw. gar kein Weihnachtsgeld. In den letzten Jahren sind außerdem mehrfach Tarifsteigerungen verzögert oder nur deutlich reduziert übernommen worden. Dann wurde im Bereich der Krankenkasse bzw. Beihilfe ein Eigenanteil für Medikamente und Arztbehandlung von 300-750 Euro je Kalenderjahr eingeführt und vieles andere mehr.

Und was ist daran sozial, wenn einem Beamten in der Besoldungsstufe A11 mit ca. 2.700 Euro brutto die Übertragung der Tariferhöhung verweigert wird, der leitende Angestellte im öffentlichen Dienst mit 5.000 Euro brutto aber die volle Tariferhöhung bekommt?
All das fördert nicht gerade die Motivation im Beamtenbereich.

Folgende Erwägungen haben die CDU- und die FDP-Fraktion sowie zwei Abgeordnete der PIRATEN-fraktion dazu bewogen, am 16. September 2013 Verfassungsklage gegen das Besoldungsanpassungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster zu erheben:

1) Abkopplung der Beamtenbesoldung von der allgemeinen Wirtschafts- und Einkommensentwicklung in einer Zeit höchster Steuereinnahmen bei gleichzeitigem Anstieg der Teuerungsrate (Juni 2010 bis Juni 2013 plus 5,8 % Anstieg Lebenshaltungskosten).

2) Verletzung des Abstandsgebotes

3) Verstoß gegen die qualitätssichernde Funktion der Besoldung (im Bundesvergleich verdienen Beamte in NRW ein deutlich niedrigeres Gehalt als in anderen Bundesländern, was z.B. bereits zur Abwanderung von Lehrern in andere Bundesländer führt.

4) Verbot eines Sonderopfers der Beamten (die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind hier nicht gegeben)

5) Begründungsdefizite im Gesetzgebungsverfahren

All diese Gründe werden in der Verfassungsklage näher ausgeführt und erläutert.