Verfassungskommission legt Arbeitsprogramm fest

BS_100214_Verfassungskommission_01_web(10.2.2014) Ihr Arbeitsprogramm für die Jahre 2014 und 2015 haben die Mitglieder der Verfassungskommission, unter ihnen auch MdL André Kuper,  in ihrer heutigen Sitzung beschlossen.

Danach steht im ersten Halbjahr 2014 der Themenkomplex „Parlamentarismus“ und „Landesregierung“ auf der Tagesordnung. Sachverständige werden in einer öffentlichen Anhörung zu folgenden Themen Stellung nehmen:

  • Praktikable Regelungen für die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode und die Stellung des Ständigen Ausschusses (Art. 35ff.)
  • Stärkung der Abgeordnetenrechte, insbesondere der Parlamentsinformationsrechte unter Verankerung von Unterrichtungsrechten des Parlaments und von Akteneinsichts- und Zugangsrechten in der Landesverfassung (Art. 45 ff.) sowie die Stellung der Landesregierung im Parlament und das Quorum zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses
  • Einführung einer Regelung zur Funktion der parlamentarischen Opposition (Art. 45 ff.)
  • Stärkung der Beteiligungsrechte des Parlaments in Angelegenheiten der Europäischen Union (Art. 45 ff.)
  • Überprüfung der Bestimmungen zur Wahl des Ministerpräsidenten (Art. 52) sowie Überprüfung der Eidesformel (Art. 53) und der Ministerklage (Art. 63)

Im zweiten Halbjahr 2014 will sich die Verfassungskommission dem Themenkomplex „Partizipation“ widmen. Sachverständige sollen sich in einer öffentlichen Anhörung zu drei Themen äußern:

  • Änderung des Wahlalters für die aktive und/oder passive Wahl zum Landtag (Art. 31)
  • Durchführung und Folgewirkungen von Volksinitiativen (Art. 67a), Volksentscheid (Art. 68) und Volksbegehren (Art. 69)
  • Politische Partizipationsmöglichkeiten von EU-Bürgerinnen  und Bürgern auf Landesebene.

Für das Jahr 2015 sind die Themenkomplexe „Schuldenbremse“ sowie „Kommunen“ und „Verfassungsgerichtshof“ vorgesehen. Auch dazu wird es öffentliche Anhörungen geben.

Aus der Arbeitsgruppe zur Novellierung der Geschäftsordnung und zur Stärkung des Parlamentarismus, vom Kommissionsvorsitzenden Prof. Dr. Rainer Bovermann als Scharnier zur Verfassungskommission bezeichnet, berichtete Landtagspräsidentin Carina Gödecke . Sie wies auf das der Arbeitsgruppe vorgelegte Reutter-Gutachten über die Stärkung der Landesparlamente hin. Darin hatte der Wissenschaftler Werner Reutter hatte im vergangenen Jahr unter anderem angeregt, die Ministerklage sowie die Bestimmung, wonach die Ministerpräsidentin bzw. der Ministerpräsident Mitglied des Landtags sein müssen, zu streichen. Außerdem hatte er empfohlen, Fraktionen und Ausschüsse verfassungsmäßig zu verankern. Diese Vorschläge würden nun in die Arbeit der Verfassungskommission einfließen, so Gödecke.

Die Landtagspräsidentin erinnerte zudem an die Folgen der Auflösung des 15. Landtags im März 2012. Dies habe damals wie ein Fallbeil gewirkt und für die Abgeordneten, von den Mitgliedern des Ständigen Ausschusses abgesehen, mit sofortiger Wirkung den Verlust ihres Status als Abgeordnete bewirkt. Hinzu komme, dass der Ständige Ausschuss, der die Rechte des Parlaments zu wahren habe, trotz erfolgreicher Arbeit auch aufgrund beschränkter Befugnisse kein vollständiger Ersatz für das Parlament sein könne. Sie persönlich schlage deshalb vor, eine parlamentslose Übergangszeit durch eine Verfassungsänderung zu vermeiden, um den Landtag handlungsfähig zu erhalten.

(Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2014/02/1002_Verfassungskommission.jsp)