Vierte Sitzung der Verfassungskommission

In ihrer vierten Sitzung hat die Verfassungskommission heute erste Teile der Sachverständigen-Anhörung von Anfang April ausgewertet. Übereinstimmend sahen die Gremiumsmitglieder, unter ihnen auch der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion André Kuper, Handlungsbedarf insbesondere bei der Übergangszeit nach einer Auflösung des Landtags. Darüber hinaus sprach sich die Kommission dafür aus, die Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung auch verfassungsrechtlich zu verankern.

„Die parlamentslose Zeit muss überwunden werden“, betonte der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld für den Fall einer Landtagsauflösung. Lutz Lienenkämper, Sprecher der CDU-Fraktion, plädierte daher für eine „kluge“ Formulierung zum Anfangs- und Endtermin einer Legislaturperiode. Dies könnte den Ständigen Ausschuss hierbei entbehrlich machen, unterstrich auch der Piraten-Abgeordnete Michele Marsching.

Derzeit endet die Legislaturperiode des Parlaments laut NRW-Verfassung nach dessen Auflösung, obwohl noch kein neuer Landtag gewählt ist – so wie im März 2012 geschehen. Dies habe zu einer schwierigen Übergangsphase geführt, erinnerte der SPD-Abgeordnete Hans-Willi Körfges. Eine Misslichkeit, die ebenso zu vermeiden sei, wie die Kategorisierung in Abgeordnete erster und zweiter Klasse, bekräftigte Dr. Ingo Wolf für die FDP-Fraktion. Denn aktuell wahrt nach einer Auflösung der Ständige Ausschuss – und damit lediglich eine kleine Gruppe von Abgeordneten – vorrübergehend die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung.

Informationsrecht des Parlaments gegenüber der Regierung

Übereinstimmend sprach sich die Verfassungskommission zudem dafür aus, das Recht des Parlaments auf Information gegenüber der Regierung in der Verfassung zu verankern. Inhaltlich wolle man sich dabei an der Parlamentsinformationsvereinbarung orientieren. Diese hatten der Landtag und die Landesregierung im Dezember 2012 verabschiedet. Folglich werde die bereits gelebte Praxis zusätzlich verfassungsrechtlich festgeschrieben, hieß es in der Sitzung.

Noch weiterer Beratungsbedarf zeichnete sich allerdings bei der Frage ab, wie die neue Informationsrechts-Passage genau formuliert werden soll. Ähnliches gilt für die Beteiligung des Landtags bei EU-Angelegenheiten. Zwar sahen die Gremiumsmitglieder auch hier mehrheitlich Regelungsbedarf, doch gab es noch keine klare Tendenz, ob der EU-Aspekt integriert oder in einem separaten Artikel in der Verfassung auftauchen soll.

(Quelle: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Aufmacher/Aufmacher.jsp)