Vom Rettungsdienst bis zum Wahlrecht – zahlreiche Kommunalthemen im Plenum

Auch in dieser Plenarwoche standen wieder zahlreiche Kommunalthemen auf der Tagesordnung für die Plenarsitzungen. Neben den allgegenwärtigen Problemen mit dem Stärkungspakt ging es um eine große Bandbreite an Themen, die engen Bezug zur kommunalen Familie aufweisen:

Der Streit um die Finanzierung der schulischen Inklusion wurde am Mittwoch von uns hinterfragt. Die Landesregierung wollte hier die Kommunen buchstäblich alleine lassen und sah lange Zeit keine Notwendigkeit, sich an den Kosten der Inklusion zu beteiligen. Dabei stehen die Städte und Gemeinden vor ganz erheblichen Folgekosten. Da sind zum Einen die Umbaukosten für zahlreiche Schulgebäude, die bislang nicht behindertengerecht sind. Viel gravierender als diese Einmalkosten sind aber die dauerhaften Personalkosten, die durch die notwendigen Schulbegleiter für die Kinder mit besonderem Förderbedarf entstehen. Hier gab es erst auf massiven Druck der kommunalen Spitzenverbände, vieler Stadträte und der Oppositionsparteien im Landtag eine Einigung.

Die Piraten forderten mit einem Antrag, das Kumulieren und Panaschieren im Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen einzuführen. In verschiedenen Bundesländern ist es auf kommunaler Ebene bereits möglich, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten zu vereinigen bzw. auf verschiedene Kandidaten oder Listen zu verteilen. In Bielefeld würde das System beispielsweise zu einem Wahlzettel mit rd. 400 Stimmen führen.
Mit diesem System wird die Beteiligung der Parteien im Vorfeld (Aufstellung der Listen) deutlich abgewertet. Außerdem führt dieses System zu einem ganz erheblichen Mehraufwand bei der Wahlvorbereitung und vor allen Dingen beim Auszählen. So stehen in Rheinland-Pfalz die Ergebnisse teilweise erst einige Tage nach dem Wahltag fest. Auch haben die Kommunen aufgrund des komplizierten Verfahrens zunehmend Schwierigkeiten, Wahlhelfer zu finden. Jetzt wird dieses sicher spannende Experiment im Ausschuss weiterdiskutiert.

Der in Nordrhein-Westfalen bislang weitestgehend ehrenamtlich organisierte Rettungsdienst ist in Gefahr. Durch einen Erlass des Landesgesundheitsministeriums sehen sich derzeit viele Kommunen und Kreise gezwungen, ihre rettungsdienstlichen Leistungen europaweit auszuschreiben. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die hervorragenden ehrenamtlichen Strukturen zerschlagen werden und mittelfristig – vor allen Dingen im ländlichen Raum – die Rettungsdienstleistungen in ihrer Qualität eingeschränkt werden. Die CDU-Landtagsfraktion wendete sich mit einem Antrag (MMD16-5759) hiergegen und forderte die Landesregierung auf, mit einer sog. Bereichsausnahme dafür zu sorgen, dass die Rettungsdienste von der Ausschreibungspflicht entbunden werden.

Am Donnerstagabend ging es dann noch um den Antrag der Piraten, die Quoren bei Bürgerentscheiden abzuschaffen. Sicherlich ist es bedenkenswert im Sinne einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die notwendigen Quoren zu senken. Eine gänzliche Abschaffung, wie von den Piraten gefordert, würde aber dazu führen, dass bereits eine winzig kleine Minderheit ein für sie wichtiges Thema erzwingen könnte. Außerdem würde das Interesse an längerfristigem politischem Engagement im Rat geschwächt. Es würde immer schwieriger, auch strittige Themen durchzusetzen, weil eine kleine, aktive Minderheit letztlich nahezu alles blockieren könnte. Ein Quorum soll gewährleisten, dass sich bei einer geringen Beteiligung an einer Wahl oder Abstimmung keine unrepräsentativen Mehrheiten bilden. Aus diesem Grund sehe ich eine völlige Abschaffung der Quoren äußerst kritisch.