Walter-Borjans muss Nachtragshaushalt vorlegen

Die rot-grüne Landesregierung setzt nun nach mehr als einem Jahr endlich die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs bei der Abrechnung der Einheitslasten um. Die Einigung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden bestätige das bisherige Abrechnungssystem der CDU/FDP-geführten Landesregierung. „Wichtig ist, dass das neue Gesetz zur Abrechnung der Lasten aus der Deutschen Einheit nun fair und gerecht ist. Es muss den Kommunen die erforderliche Planungssicherheit bis zum Jahr 2019 geben“, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper.

Die veränderte Einbeziehung von Entlastungen des Landes in die Berechnung sei nur eine Korrektur einer rot-grünen Regelung aus dem Jahr 1996. Der damalige SPD-Finanzminister Heinz Schleußer unterließ es bereits, die im Jahr 1995 erfolgte Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder um sieben Prozent in die Berechnung der Lasten des Landes durch die Deutsche Einheit einzubeziehen. „Rot-Grün ändert somit eine durch die SPD eingeführte Regelung“, stellt Kuper fest.

Nun sei die rot-grüne Landesregierung aufgefordert, die Einigung haushälterisch umzusetzen und unverzüglich einen rechtssicheren Gesetzentwurf vorlegen, damit die Kommunen Planungssicherheit erhalten. Die CDU-Landtagsfraktion erwarte, dass der Finanzminister Walter-Borjans zeitnah einen Nachtragshaushalt in Höhe von rund 170 Millionen Euro vorlege zur Finanzierung dieser Einigung. Außerdem müsse Innenminister Jäger für jede Stadt und Gemeinde die konkreten Auswirkungen dieser Einigung schleunigst vorlegen. „Auch wenn dieses strittige Thema nun gelöst wurde: Es gibt noch weitere strittige Punkte zwischen der rot-grünen Landesregierung und den Kommunen wie die Umsetzung der Inklusion, der Kommunal-Soli und das Gemeindefinanzierungsgesetz“, so Kuper.