19 Jun Was steht im Koalitionsvertrag zum Bereich der Kommunen?
Posted at 18:30h
in Allgemein
Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP) haben heute den ausgehandelten Koalitionsvertrag in den Medien vorgestellt.
Welche Regelungen enthält der Koaltionsvertrag zum Bereich der Kommunen?
Hierzu sind die Verhandlungen in der AG „Kommunales“ geführt worden.
Hier dazu ein stichwortartiger und auszugsweiser Katalog:
- Partnerschaft zwischen Land und Kommunen durch institutionalisierten Austausch zwischen der Landesregierung und der Kommunalen Familie im Rahmen eines Konsultationsverfahrens
- Kommunale Selbstverwaltung soll wieder gestärkt werden
- Insbesondere bei den steigenden Soziallasten der Kommunen ist ein breites Engagement des Landes und des Bundes erforderlich, um finanzielle und organisatorische Freiheiten für die Städte und Gemeinden zu erreichen. Dafür wird es u.a. eine Transparenzkommission geben
- Initiative Bundesrat: Standarderhöhungen bei bestehenden kommunalen Aufgaben durch Bundesgesetze nur bei vollem Kostenausgleich zugunsten Kommunen
- Initiative Bundesrat: Bund soll sich dauerhaft und dynamisch an kommunalen Sozialkosten beteiligen
- Unterhaltsvorschuss: Absenkung des kommunalen Kostenanteils – Zuständigkeit Rückgriff auf die NRW Finanzverwaltung & Bundesratsinitiative Abschaffung Doppelbürokratie zwischen Unterhaltsvorschussstellen und Jobcentern
- Interkommunale und regionale Zusammenarbeit stärken (freiwillig) inkl. Förderprogramm für Anreiz
- Stärkung von haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikern
Kommunales Haupt- und Ehrenamt weiter stärken und Attraktivität einer Kandidatur erhöhen
Revision der Änderungen der KreisO – Kreisausschüsse nicht abschaffen, Rückholrecht Kreistag wieder abschaffen - Kommunalaufsicht: Monitoring weiterentwickeln mit Frühwarnsystem
- Integrationsräte: Kommunen sollen künftig selber entscheiden können, Pflicht entfällt
- Bürgerbeteiligung: Ziel mehr Rechtssicherheit – Vorprüfung der Zulässigkeit bei Bürgerbegehren möglich
- Kommunalfinanzen: schwierige Lage bewusst; Anspruch partnerschaftliche Politik; werden finanz Rahmenbedingungen für Städte und Gemeinden im ländlichen Raum wie in den Ballungszentren verbessern
- Konnexitätsprinzip als besonderer Schutz der Kommunen muss wieder zur Selbstverständlichkeit werden; CDU und FDP bekennen sich zum strikten und stringenten kommunalen Konnexitätsgrundsatz. Die Ausgabenlast folgt der Aufgabenlast
- Stärkungspakt bleibt – Abundanzumlage verschwindet – Altschuldenproblematik bedarf insbesondere vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos einer Lösung ; werden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden „Kommunalen Kredithilfe“ weiterentwickeln
- Reform des GFG: Finanzausgleich rechtssicher, transparent und verlässlich gestalten
finanzielle Verwerfungen bei Schlüsselzuweisungen durch verstärkten Soziallastenansatz werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung VGH sowie einzuholender Expertise im bestehenden System des GFG beseitigt;
Instrument Einwohnerveredelung wird wissenschaftlich überprüft: grds. Berücksichtigung besonderer Bedarfe durch zentrale Funktion großer Städte wird nicht in Frage gestellt - Wir haben das Ziel, die Kommunen ab 2020 wieder mit „echten“ 23 Prozent an den Gemeinschaftssteuern über das GFG zu beteiligen
- Kommunale Investition: Sonderförderprogramme verzichten, Investitionspauschalen stärken
Finanzhilfen Bund zielgerichtet, bedarfsorientiert und ungeschmälert an Kommunen weiterleiten; die bestehenden Investitionspauschalen im GFG bleiben bestehen - Stopp der Steuererhöhungsspirale
wollen Steuererhöhungsspirale stoppen; Einfrieren fikt. Hebesätze im GFG;
außerdem Zwang zur Steuererhöhung im Stärkungspakt beseitigen
Runder Tisch Steuererhöhungsspirale, u.a. mit Komm. SpitzenV - Kommunales Haushaltsrecht: prüfen und anpassen
- Regelmäßiger Gemeindefinanzbericht
Familie, Kinder, frühkindliche Bildung
– Kindertagesbetreuung als Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Erziehern stärken und entbürokratisieren
- strukturelle Unterfinanzierung KiTA beseitigen
- schnellstmögliches Trägerrettungsprogramm, Pauschalen zukünftig dynamisieren
- Trägervielfalt erhalten
- Finanzierungssystem der Kita vereinfachen
- gemeinsam mit Trägern und komm. SpitzenV prüfen, wie besondere Herausforderungen in sozialen Brennpunkten berücksichtigt werden können
- Tagesmütter und Tagesväter: Gebot von max. 8 Betreuungsverträgen pro Tagesmutter oder –vater aufgehoben, wobei Obergrenze von max. fünf gleichzeitig zu betreuenden Kindern bleibt; Qualifizierung verbessern
- Ausbau U3/Ü3: sicherstellen, dass bei Neu- und Ausbau- sowie Erhaltungsvorhaben der Träger-Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent bei durchschnittlichen Baukosten auch de facto nicht überschritten wird
- Ganztagsschulen: OGS ausbauen, qualitativ stärken und flexibler gestalten: Erster Schritt Sofortprogramm für neue Plätze und Qualität
Landesplanung und Wirtschaftsförderung
- Der Landesentwicklungsplan (LEP) soll zukünftig wieder eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen
- Ländliche Regionen und Ballungsräume brauchen wieder Entwicklungschancen, dazu werden wir unseren Kommunen Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung zurückgeben. Wir werden ermöglichen, dass bedarfsgerecht neue Wohngebiete und Wirtschaftsflächen ausgewiesen werden können, auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern
- Landesplanung muss Standortsicherung und Standortentwicklung durch die Bereitstellung und Bevorratung von Flächen zur gewerblichen und industriellen Nutzung ermöglichen
- Tierhaltungsanlagen sollen im Außenbereich weiter zulässig sein. Ställe gehören nicht in Industriegebiete
- Wir werden die Unterscheidung in Landes- und Regionalbedeutsamkeit von Flughäfen und Häfen im LEP aufheben, um allen Standorten gleiche Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.
- Der ökologische Ausgleich bei der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft benötigt dringend innovative Ansätze bei der Kompensationsregelung. Anstelle der Ausweisung neuer Schutzflächen wollen wir vorrangig bestehende Flächen qualitativ aufwerten. Ferner wollen wir den Vertragsnaturschutz stärken und ihm Vorrang vor dem Amtsnaturschutz einräumen. Kompensationsmaßnahmen sollen zudem verstärkt für die Finanzierung von Brachflächensanierungen, naturverbessernde Maßnahmen innerhalb bebauter Gebiete, die Aufstellung von Landschaftsplänen oder die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie genutzt werden.
- Die landesplanerischen Vorgaben werden wir in einem gestuften Verfahren korrigieren.
Für größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit werden wir kurzfristig die notwendigen Korrekturen zum Beispiel auf dem Erlass- und Verordnungsweg und durch ein entsprechendes Investitionsbeschleunigungsgesetz auf den Weg bringen. Dadurch wird der LEP praxisorientiert anwendbar. Darüber hinaus bestehender Korrekturbedaf wird im Rahmen eines konzentrierten Planänderungsverfahrens adressiert.
Entlastung der Kommunen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme und Rückführung
- Alle Asylsuchenden mit geringer Bleibeperspektive werden wir bis zu ihrer Ausreise, der Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung nicht auf die Kommunen verteilen, sondern in Landeseinrichtungen belassen und für beschleunigte Verfahren Sorge tragen.
- Unser langfristiges Ziel ist es, dass nur anerkannte Asylbewerber den Kommunen zugewiesen werden. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wird, sollen dann bis zu ihrer freiwilligen Ausreise in den Landesunterkünften untergebracht bleiben oder von dort aus zurückgeführt werden
- Die Kommunen können freie Plätze in Landeseinrichtungen in Anspruch nehmen, für diese Personen werden dann allerdings die FlüAG-Mittel nicht erstattet
- Es wird ein Arbeitsstab Rückkehrmanagement eingerichtet und Abschiebungen deutlich beschleunigt
- Die Zuständigkeit für Abschiebungen wird schrittweise auf Landesebene zentralisiert. Gleichzeitig werden die Beratungsangebote für freiwillige Ausreisen ausgedehnt
- Wir werden der Einstufung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern zustimmen
Darüber hinaus gibt es an vielen weiteren Stellen kommunalbezogene Aussagen.