14 Mrz Wie geht es den Kommunen in anderen Bundesländern? Kommunalpoltische Sprecher aus den Bundesländer in Berlin
Die Kommunalpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen aus den Bundesländern haben sich in dieser Woche in Berlin zu ihrem halbjährigen Informationsaustausch getroffen. André Kuper hatte im letzten Jahr die Gründung einer solchen Arbeitsgemeinschaft angeregt, die Sprecher trafen sich jetzt zum zweiten Male.
Unter der Moderation des Bundesvorsitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) und Kommunalpolitischen Sprechers der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, MdB Ingbert Liebing und seinem Stellvertreter Christian Haase wurde über folgende Themen gesprochen:
- Die Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe
- die Umsetzung der Inklusion – Stand und Finanzierung in den jeweiligen Bundesländern
- Kommunen und die EU
- Lage der Kommunalfinanzen
- Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
- Ausbau der Breitbandversorgung
- Bildungs- und Teilhabepaket (Abrechnungsmodus) und Schulsozialarbeit
- Ausbauprogramm für Wirtschaftswege – EU-Förderung gem. Agrarministerkonferenz ELER-Mittel
- Kommunaler Straßen- und Wegebau – Weiterfinanzierung durch den Bund
- Ausbau Digitalfunk
- Situation der Polizei in den Ländern und Auswirkung auf die Sicherheit in den Kommunen
Erstmals zu Gast in dieser Runde war der neue Vizefraktionsvorsitzende, MdB Ralph Brinkhaus. Er begrüßte die Sprecherrunde und informierte über die aktuellen Entwicklungen bei der Kostenentlastung der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe. Außerdem ließ er sich über die Finanzlage der Kommunen in den Bundesländern von den Sprechern informieren.
Für NRW schilderte der Kommunalpolitische Sprecher, MdL André Kuper zunächst einmal die extrem desolate Situation der Kommunalfinanzen in NRW und die Verschuldungssituation.
Vor diesem Hintergrund sei es besonders wichtig, dass die Entlastung der Kommunen bei den Sozialleistungen fortgesetzt würden. Mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit sei ein erster wichtiger Schritt gemacht, dem jetzt unbedingt die Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Behinderte folgen müsste, so André Kuper.
Daher wurde der Bundesvorsitzende der KPV und Kommunalpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing, darum gebeten, alles daran zu setzen, damit die Eingliederungshilfe bzw. die vorläufige Kostenentlastung noch in diesem Jahr kommt. Innerhalb der kommunalpolitischen Sprecher aus den Bundesländern war der Handlungsdruck allerdings sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zu NRW, wo die Kommunen die Kosten alleine tragen müssen, sind in anderen Bundesländern hohe Landesbeteiligungen oder sogar eine komplette Kostenträgerschaft, so zum Beispiel in den Stadtstaaten, den neuen Bundesländern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz, üblich.
Aus diesem Grunde ist der Erwartungs- und Regelungs-Druck in NRW viel höher als in anderen Bundesländern und als in den Bundesländern mit Länderfinanzbeteiligung.
In Sachen der Stärkung des kommunalen Ehrenamtes war das Auslaufen einer Übergangsregelung für Ratsmitglieder Thema. Nach geltendem Recht kann derjenige, der vor Erreichen der Regelalterszeit Rente bezieht nur begrenzt hinzuverdienen, ohne dass Abzüge bei der Altersversorgung vorgenommen werden. Das betrifft auch kommunale Ehrenbeamte, deren Aufwandsentschädigung nur aufgrund einer Übergangsregelung bislang nicht auf die Rentenzahlung angerechnet wird.
Die Übergangszeitregelung läuft im September 2015 aus und wird dann steuer- und sozialabgabgabenpflichtig als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten berücksichtigt. Das führt dazu, dass Aufwandsentschädigungen für die Ratstätigkeit eine Rentenkürzung bewirken, sobald sie eine bestimmte Höhe überschreiten. Nach vorliegenden Informationen steht zu befürchten, dass auch bei der „Rente mit 63“ diese Grenzen eingehalten werden müssen.
Das kann zur Folge haben, dass weitere potenziell interessierte Amtsträger auf eine Kandidatur für ein kommunales Ehrenamt verzichten, um den Rentenabschlag zu verhindern. Die AG der Kopo-Sprecher hat sich hier zumindest für eine Verlängerung der bisherigen Übergangsregelung und Nichtberücksichtigung der Aufwandsentschädigungen ausgesprochen.
„Sofern weitere Informationen gewünscht sind, melden Sie sich bitte bei mir im Büro in Düsseldorf. Ich werde Sie dann gern zurückrufen.“