Änderungen im Wasserrecht geplant: Wirtschaft und Landwirtschaft aktiv Beteiligen

Zur Einbringung des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:

„Wasser ist die Grundlage unseres Lebens und braucht einen besonderen Schutz. Wasser ist in unserem Bundesland ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Die rot-grüne Landesregierung legt jedoch mit dem Entwurf des neuen Landeswassergesetzes wiederholt ein Werk ausufernder Bürokratie und tiefgreifender Eingriffe in die Eigentumsrechte der Menschen vor. Leider zeichnet sich mit dem vorliegenden Gesetz erneut ein nordrhein-westfälischer Sonderweg ab. Entgegen dem Gesetzentwurf wollen wir mehr konkrete Umsetzungen von Maßnahmen insbesondere im technischen Hochwasserschutz.

Im Besonderen ist uns wichtig, dass die Wirtschaft in die Beratungen zum Gesetz einbezogen wird. Neue Reglementierungen der Wassernutzung und weitgehende Eingrenzung der Flächennutzung greifen tief in die wirtschaftliche Betätigung unserer Unternehmen ein. Deswegen ist es unverständlich, dass sich die Landesregierung weigert, die Clearingstelle Mittelstand einzubinden. Sie sollte das Gesetz auf ihre Verträglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen hin überprüfen.

Auch die Landwirtschaft wird außen vor gelassen. Durch das Einschränken der Flächenbewirtschaftung wird erneut massiv in die Eigentumsrechte und die wirtschaftlichen Möglichkeiten unserer Landwirtschaft eingegriffen. Die CDU spricht sich eindeutig dafür aus, dass die Wasserkooperationen aus Landwirtschaft und Wasserwirtschaft zu intensivieren und überall in Nordrhein-Westfalen zu etablieren. Wir brauchen mehr Kooperation statt Konfrontation.

Sichergestellt werden muss zudem, dass die Menschen in unserem Land nicht durch steigende kommunale Steuern und Gebühren weiter belastet werden. Die kommunalen Spitzenverbände beklagen eine deutliche Zunahme an Verwaltungsaufwand. Der zusätzliche Aufwand soll mit neuen Gebühren und Umlagemöglichkeiten insbesondere auch auf den Wasserpreis abgewälzt werden. Wir dürfen unseren Kommunen keine weiteren Belastungen aufbürden, erst recht in der aktuellen Situation.“