Massiver Druck der Opposition wirkt – Kabinett Kraft verzichtet auf Besoldungserhöhung

Es geht also doch. Nach dem massiven Druck der CDU-Landtagsfraktion hat eine angeblich „intensive juristische Prüfung“ der Landesregierung ergeben, dass ein Verzicht des Kabinetts auf die automatische Besoldungsanpassung doch möglich ist.

Zuvor hatte zunächst am 18. März 2013 Ministerpräsidentin Kraft und ihre Stellvertreterin Ministerin Löhrmann in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Düsseldorfer Landtag erklärt, dass im Rahmen der Besoldungsanpassung für nordrhein-westfälische Beamte auch sie und ihr Kabinett 2013 und 2014 mit Nullrunden leben müssten. Am 1. Juli 2014 erklärte der Verfassungsgerichtshof in Münster die von der Landesregierung verordnete Besoldungsanpassung für verfassungswidrig. Als Reaktion auf seine Niederlage beim Verfassungsgericht erließ NRW-Finanzminister Walter-Borjans noch am selben Tag eine Haushaltssperre für Nordrhein-Westfalen. Ab sofort könnten nur noch „zwingend notwendigen Ausgaben“ getätigt werden, so der Finanzminister damals bei der Verkündung.

Am vergangenen Mittwoch dann berichtete die Bild-Zeitung, dass nach der Einigung zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften in Sachen Beamtenbesoldung nun auch die Ministerpräsidentin und ihre Landesminister – trotz anhaltender Haushaltssperre – eine nicht unbeträchtliche Gehaltserhöhung erhalten sollen. Demnach sollen die Minister künftig rund 400 Euro, die Ministerpräsidentin gar rund 500 Euro mehr pro Monat erhalten. Auf kritische Nachfragen angesichts der Gehaltssteigerung der Landesminister erklärte Regierungssprecher Thomas Breustedt am Mittwoch (03.09.): „Im Ministergesetz ist die Koppelung der Ministergehälter an die Beamtenbesoldung zwingend festgeschrieben.“ Ein einfacher Verzicht des Landeskabinetts auf die Gehältererhöhung sei nicht möglich; dazu müsse das Ministergesetz geändert werden, so der Regierungssprecher weiter.

Daraufhin sah sich die CDU-Landtagsfraktion am Donnerstag (04.09.) veranlasst, einen Änderungsantrag für das Besoldungsgesetz einzubringen, der dies ermöglicht hätte. Sie finden den Änderungsantrag hier: CDU-Änderungsantrag GE Besoldungsgesetz. Noch am selben Tag meldete die Staatskanzlei nach Presseberichten, „eine intensive juristische Prüfung“ habe ergeben, dass ein Verzicht auf die automatische Besoldungsanpassung doch ohne Gesetzesänderung möglich ist.

„Wo ein Wille, da ein Weg“, kommentiert André Kuper, Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, das Verhalten des Landeskabinetts. Die ursprüngliche Aussage des Regierungssprechers habe umso mehr verwundert, da Frau Krafts Amtsvorgänger Rau und sein Kabinett in den Jahren 1992, 1994 und 1996 jeweils auf eine Anpassung der Ministergehälter verzichtet haben. Damals habe es auch kein Gesetzgebungsverfahren mit entsprechender Begründung gegeben, so Kuper weiter. Und auch das Kabinett Steinbrück, in dem Frau Kraft damals schon Mitglied war, hatte im Jahre 2004 in einer vergleichbaren Situation Gehaltserhöhungen für die Landesminister ausgeschlagen.

Die Landtagsabgeordneten hatten (mit Blick auf die später vom Verfassungsgericht gekippten Nullrunden für Beamten) auf eine Erhöhung ihrer Diäten für 2013 und 2014 verzichtet und die normal erfolgende Automatik der Erhöhung ausgesetzt.