Zur Abstimmung im Bundesrat zu sicheren Herkunftsstaaten: Frau Krafts Blockadehaltung schadet Nordrhein-Westfalen

 
Zur heutigen Abstimmung im Bundesrat zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Kuper:
 
„Die heutige Enthaltung der rot-grünen Landesregierung im Bundesrat ist Ausdruck einer von Doppelmoral getragenen Symbolpolitik. Frau Kraft verweigert die Einstufung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern. Gleichzeitig drängt die Landesregierung darauf, dass Asylbewerber aus Algerien und Marokko künftig nicht mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden – darüber hinaus erklärt sie, dass insbesondere Menschen aus den Maghreb-Staaten schnellstens unser Land verlassen müssen. Wie das gehen soll, sagt Frau Kaft nicht.
 
Die Ablehnungsquote für Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten hätte sich entgegen der Befürchtungen durch eine positive Entscheidung kaum geändert, denn bereits heute werden fast 98 Prozent aller Asylanträge abgelehnt. Mit ihrer Haltung steht die rot-grüne Landesregierung vielmehr einer Absenkung der Zugangszahlen aus Nordafrika und einer Beschleunigung der Verfahren im Weg. Sie verhindert, dass Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten den verschärften Bedingungen einer Wohnverpflichtung bis zur tatsächlichen Ausreise in besonderen Einrichtungen unterliegen. Frau Kraft hat nichts aus den Vorfällen der Kölner Silvesternacht und dem Fall Anis Amri gelernt.
 
Unverständlich ist die Ablehnung auch, weil das, was Frau Kraft von der Bundesregierung fordert, längst geliefert wurde: Die mit Tunesien erreichte Vereinbarung für eine bessere Kooperation bei Rückführungen ist ein wichtiger Schritt, weil sie die schnellere Beschaffung von Passersatzpapieren einschließt und die Rückführung abgelehnter Asylbewerber beschleunigt. Wenn SPD und Grüne einen Beitrag zur Verhinderung von Asylmissbrauch und zur Akzeptanz des Asylrechts hätten leisten wollen, dann wäre die Zustimmung Nordrhein-Westfalens notwendig.
                                                                                                                                           
Die Landesregierung hat ein eindeutiges Signal an die Menschen aus Nordafrika verhindert: Wer nicht schutzbedürftig ist und gleichwohl einen Antrag auf Asyl stellt, hat keine Aussicht auf einen Aufenthalt in Deutschland. Wie die Erfahrungen zeigen, hätte ein solches Signal die Menschen davon abgehalten, sich auf diese gefährliche Reise zu begeben.“