09 Dez Zusätzliche Steuereinnahmen für flüchtlingsbedingte Aufwendungen der Kommunen reservieren
Die NRW-Koalition greift Kommunen bei den Kosten für Flüchtlinge auch künftig kräftig unter die Arme. Finanzminister Lutz Lienenkämper hat die Fraktionen des Landtags informiert, dass aus Umsatzsteuer-Mehreinnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, die sich nach Abzug nicht vorhersehbarer Belastungen in der nahen Zukunft auf 110 Millionen Euro belaufen.
„Wir als NRW-Koalition wollen dieses zusätzliche Geld den Kommunen zukommen zu lassen“, erklärt der direkt gewählte Landtagsabgeordnete für den Kreis Gütersloh, André Kuper. Die Mittel sollen vor Ort für flüchtlingsbedingte Kosten der Kommunen eingesetzt werden.
„Anders als Rot-Grün werden wir mit den Kommunen im kommenden Jahr eine echte Lösung für die Belastungen im Flüchtlingsaufnahmegesetz verhandeln. Dafür werden wir die 110 Millionen Euro, die aus den Steuermehreinnahmen frei bleiben, für diese Aufwendungen fest zurücklegen“, so Kuper weiter.
Nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen die Fraktionen am Dienstag über das weitere Vorgehen beraten.
Hintergrund:
Durch Mehreinnahmen des Landes aus der Umsatzsteuer stehen für das Jahr 2020 zusätzlich 205 Mio. Euro für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Durch aktuelle Beschlüsse des Bundestages sind rund 95 Millionen Euro der Steuermehreinnahmen bereits als perspektivische Mehrausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Kofinanzierung gebunden.