Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Verteilung der Zuweisungen an die Städte und Gemeinden in NRW war Anlass einer sog. „Kleinen Anfrage“ des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und MdL André Kuper.

Neben den Zuweisungen des Landes über das Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weitere Zuwendungen durch das Land über eine Vielzahl verschiedener Gesetze sowie von Förderprogrammen.

Bei einem genaueren Blick auf das Themenfeld Kommunalfinanzen zeigt sich, dass die Mittel, die den Kommunen zur Erfüllung ihrer freiwilligen und pflichtigen Aufgaben zur Verfügung stehen, aus den unterschiedlichsten Quellen stammen. Neben Steuereinnahmen und dem kommunalen Finanzausgleich sind dies zum Beispiel Förderprogramme der EU, des Bundes, des Landes oder staatlicher Kreditinstitute. Zudem muss beispielsweise das Land NRW den Kommunen Mittel für die Erledigung konnexitätsrelevanter übertragener Aufgaben zur Verfügung stellen.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage von André Kuper informiert das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zuweisungen an die Gemeinden nach Maßgbe der Landeshaushalte 2014 und 2015 sowie über kommunalindividuelle Zuweisungen.

Aus dem gelieferten Zahlen- und Datenmaterial lassen sich jetzt diverse Erkenntnisse generieren, die wiederum Anlass für folgende Initiativen der CDU-Landtagsfraktion sind.

Das Gesamtvolumen der Zuwendungen außerhalb des Gemeindefinanzierungsgesetzes soll danach im Jahr 2015 rund 10,2 Milliarden Euro betragen.

Anfrage vom 16.01.2015: Kommunale Zuweisungen

Antwort der Landesregierung vom 05.02.2015