NRW modernisiert sein Ordnungsbehördengesetz

Mehr Befugnisse und besserer Schutz: Nordrhein-Westfalen modernisiert sein Ordnungsbehördengesetz.

Der Landtag in Düsseldorf hat eine umfassende Reform des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet und damit die rechtlichen Kompetenzen der kommunalen Ordnungskräfte in Nordrhein-Westfalen spürbar erweitert. Die Neuregelung, die von den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen getragen und von den Oppositionsfraktionen der SPD, FDP und AfD durch Enthaltung begleitet wurde, reagiert auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Da die Grundlagen des Gesetzes noch aus den späten 1950er-Jahren stammten, war aus Sicht der Politik eine grundlegende Modernisierung notwendig. Insbesondere die zunehmende Aggressivität und Unberechenbarkeit, mit der Einsatzkräfte im Alltag konfrontiert werden, machten rechtliche Anpassungen zum Schutz der Beschäftigten und zur effektiven Gefahrenabwehr erforderlich. Weitergehende Anträge der SPD, die unter anderem Alkoholkonsumverbote und Videoüberwachung an Brennpunkten forderten, wurden im Zuge der Verhandlungen abgelehnt.

Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Einführung längerfristiger Aufenthaltsverbote. Während den Ordnungsämtern bislang lediglich kurzzeitige Platzverweise zur Verfügung standen, die eine dauerhafte Prävention oft erschwerten, können sie Störern nun den Aufenthalt in präzise definierten Gebieten über einen längeren Zeitraum untersagen. Eine solche Maßnahme setzt allerdings eine fundierte Prognose voraus: Es müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass von der betroffenen Person eine erhebliche Gefahr ausgeht. Bloße Vermutungen genügen für diesen Eingriff in die Freizügigkeit nicht. Die Anordnung muss zudem schriftlich durch die Amtsleitung erfolgen und kann im Bedarfsfall auch durch eine Ingewahrsamnahme durchgesetzt werden, um kritische Situationen frühzeitig zu entschärfen. Darüber hinaus sieht das reformierte Gesetz den Einsatz moderner Technik vor. Ordnungskräfte dürfen außerhalb von Wohnungen künftig Bodycams mit einer sogenannten Pre-Recording-Funktion nutzen. Dabei werden Daten in einer kurzen Schleife automatisch zwischengespeichert, noch bevor eine Situation eskaliert. Diese Änderung basiert auf der Erfahrung, dass ein manueller Start der Aufzeichnung in dynamischen und plötzlichen Konfliktsituationen häufig zu spät erfolgt. Das Verfahren dient sowohl der Gewinnung von belastendem Beweismaterial als auch der Dokumentation entlastender Umstände, wobei strenge gesetzliche Hürden eine willkürliche Datenerhebung ohne konkreten Anlass verhindern.

Zuletzt bringt die Reform auch Neuerungen für den Straßenverkehr mit sich. Kleinere und mittlere Kommunen, die einem Kreis angehören, erhalten auf Antrag die Befugnis, eigenständig Geschwindigkeitskontrollen und Überwachungen von Rotlichtverstößen an Gefahrenstellen durchzuführen. Diese Maßnahme soll gezielt dazu beitragen, die Anzahl von Verkehrsunfällen mit schweren oder tödlichen Folgen zu senken und die Sicherheit auf den Straßen vor Ort direkt zu erhöhen.