Neue Landesbauordnung ab dem 1. September 2026

Nordrhein-Westfalen stellt seine Landesbauordnung neu auf. Ab dem 1. September 2026 sollen Bauvorhaben schneller und mit weniger bürokratischen Hürden umgesetzt werden können. Kern der Reform sind digitale Bauanträge, weniger verbindliche technische Vorgaben und vereinfachte Genehmigungsverfahren.

Besonders beim Bauen im Bestand gibt es Erleichterungen. Leerstehende Büro- und Ladenflächen sollen einfacher zu Wohnraum umgenutzt und Gebäude leichter aufgestockt werden können. Auch der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich Dachgauben ist künftig ohne Baugenehmigung möglich. Damit soll vorhandener Gebäudebestand schneller für zusätzlichen Wohnraum genutzt werden.

Deutlich reduziert wird zudem die Zahl der verbindlichen Baunormen. Von rund 4.000 DIN-Normen sollen künftig nur noch etwa zehn Prozent unmittelbar bauordnungsrechtlich verpflichtend sein. Im Vordergrund stehen weiterhin Sicherheitsanforderungen. Gleichzeitig entfällt die bislang teilweise notwendige doppelte Gebäudevermessung. Durch die Nutzung digitaler Daten könnten die Vermessungskosten nach Schätzungen um rund 20 Prozent sinken.

Auch die Genehmigungsverfahren sollen schneller werden. Für Bauanträge, die ab dem 1. September gestellt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung als erteilt gelten, wenn die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet. Für bestimmte Vorhaben entfällt das Genehmigungsverfahren vollständig. Dazu zählen unter anderem Freiflächensolaranlagen, bestimmte Anlagen für Elektromobilität sowie Teile der Wasserstoff- und CO₂-Infrastruktur. Auch in der Landwirtschaft werden einzelne kleinere Anlagen genehmigungsfrei.

Für bestimmte militärische und öffentliche Einrichtungen werden die Genehmigungspflichten ebenfalls reduziert. Die Reform verfolgt damit ein klares Ziel: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und bessere Voraussetzungen dafür, insbesondere im bestehenden Gebäudebestand neuen Wohnraum zu schaffen.