Themen der Woche im Landtag NRW 38. Kalenderwoche 2020

  • Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Schutzverordnung: Mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen zugelassen
  • Zusätzliches Hilfspaket von 15 Millionen Euro für Sportvereine und -verbände
  • Konjunkturpaket: Nordrhein-Westfalen startet zusätzlichen Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“
  • Kabinett beschließt dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit
  • Intelligente und effiziente Flächenentwicklung
  • Corona-Pandemie: Land stärkt erneut die häusliche Pflege
  • Digitale Ausstellung zu Nordrhein-Westfalens NS-Gedenkstätten setzt neue Maßstäbe bei der Erinnerungskultur
  • Landesregierung unterstützt 21 Privattheater in der Corona-Krise
  • Mehrheit der Haushalte und Schulen hat Zugriff auf ultraschnelles Internet

Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Schutzverordnung: Mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen zugelassen

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 15. September 2020, die Verlängerung der Coronaverordnungen bis einschließlich 30. September 2020 beschlossen. Veränderungen gibt es vornehmlich im Bereich des Sports: hier sind in allen Bereichen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer in den Sportstätten zugelassen.

Außerdem haben sich die Länder angesichts der besonderen Herausforderungen bei Mannschaftswettbewerben mit entsprechendem Faninteresse auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Frage nach Zuschauern bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen und damit auch bei Bundesligaspielen geeinigt. Für einen zunächst sechs Wochen dauernden Probebetrieb sollen bundesweite Teamsportveranstaltungen wieder mit Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden können, wenn strenge Regeln für den Hygiene- und Infektionsschutz eingehalten werden.

Neue Regeln für Sportveranstaltungen:

Ab dem 16. September 2020 dürfen bei Sportveranstaltungen oder bei Wettbewerben wieder mehr als 300 Zuschauer anwesend sein, sofern ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte.

Auch die Regelung zur Anzahl von Teilnehmenden bei nicht kontaktfreiem Sport wurde zugunsten von Sportarten mit außergewöhnlichen Mannschaftsgrößen dahingehend erweitert, dass nun alle Spielerinnen oder Spieler, die die jeweilige Sportart erfordert, am Spiel teilnehmen können – auch wenn sie die Höchstzahl von 30 überschreitet. Damit setzt die Landesregierung um, was in der vergangenen Woche bei einem gemeinsamen Gipfel mit Vertreterinnen und Vertretern von Sportvereinen und Verbänden beschlossen wurde. Besondere Regelungen gelten im Rahmen eines Probebetriebes für bundesweite Teamsportveranstaltungen.

Länder-Einigung für bundesweite Teamsportveranstaltungen:

Die Länder haben sich heute auf folgende Eckpunkte für die Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauer bei Bundesliga-Spielen und anderen bundesweiten Teamsportwettbewerben geeinigt:

  • In einem sechswöchigen Probetrieb sollen die Hygienekonzepte, die als Grundlage für die Zulassung von Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen dienen, getestet werden.
  • Das aktuelle Pandemiegeschehen wird berücksichtigt. So werden keine Zuschauer zu Veranstaltungen zugelassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort größer gleich 35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist.
  • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern muss durch eine Reduktion der maximalen Zuschauerauslastung, eine Entzerrung der Besucherströme bei Ein- und Auslass und durch ein Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol gewährleistet werden.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Einnehmen des Sitz- oder Stehplatzes ist Pflicht. Für ausreichende Lüftung der Veranstaltungsorte muss gesorgt werden.
  • Die zulässige Zuschauerzahl wird für jeden Austragungsort individuell bestimmt. Zulässige Höchstkapazität während des sechswöchigen Probebetriebs sind bei mehr als 1.000 Zuschauern 20 Prozent der jeweiligen Stadien- oder Hallenkapazität.

Die Änderungen in allen Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen treten am Mittwoch, 16. September 2020, in Kraft.

Zusätzliches Hilfspaket von 15 Millionen Euro für Sportvereine und -verbände

Seit Beginn der Corona-Pandemie mussten viele Vereine große Verluste verkraften, jetzt sorgt Nordrhein-Westfalen dafür, dass der Breitensport gut durch die Krise kommen kann. Damit sollen auch die Leistungen vieler Ehrenamtlicher in den Vereinen anerkennen und wertschätzen. Nordrhein-Westfalen ist Land des Sports und Land des Ehrenamts.

Insbesondere durch das Fehlen von Zuschauerinnen und Zuschauern bei Spielen und Wettkämpfen haben Vereine große finanzielle Einbußen erlitten, einige Vereine bangen um ihre Existenz. Um drohende Insolvenzen abzuwenden, wird die Landesregierung ein zusätzliches Hilfspaket in Höhe von 15 Millionen Euro auflegen. Dies soll frühzeitig dabei helfen, Zahlungsschwierigkeiten von Vereinen aufzufangen.

Für die Überbrückung der Einnahmeausfälle wird das Land Nordrhein-Westfalen die bisherigen Hilfen mehr als verdoppeln, um Sportvereine und -verbände vor erheblichen negativen finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zu schützen. Mit der „Soforthilfe Sport“ (10 Millionen Euro aus der NRW-Soforthilfe) konnten Sportvereine Hilfen beantragen, die sich bereits in einer existenziellen Notlage befinden. Diese Hilfe wird nun um 15 Millionen mehr als verdoppelt und ausgeweitet, um den Vereinen schnelle Hilfe unbürokratisch zur Verfügung zu stellen.

Konjunkturpaket: Nordrhein-Westfalen startet zusätzlichen Förderaufruf „Grüne Infrastruktur“

Zur Stärkung der Grünen Infrastruktur stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Konjunkturprogramms zusätzlich fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Ab sofort nehmen die Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens Anträge im Rahmen eines zusätzlichen Förderaufrufs „Grüne Infrastruktur“ entgegen.

Dabei geht es um Maßnahmen, die Grüne Infrastruktur erhalten, entwickeln und aufwerten.  Die Förderung orientiert sich weitestgehend an den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ des Umweltministeriums und legt den Schwerpunkt auf urbane Biodiversität und Naturerleben. Das Förderspektrum und der Kreis der möglichen Antragsteller sind dabei sehr breit.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche und größerer Blühflächen aber auch „kleinere“ Einzelmaßnahmen wie das Anpflanzen von Bäumen. „Lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, der grünen Infrastruktur und gleichzeitig der Konjunktur einen Schub zu geben“, sagt die Umweltministerin.

Bereits im November 2019 wurde die Umsetzung der Projekte „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ zur Förderung der Grünen Infrastruktur beschlossen. Ziel ist es, landesweit ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen zu schaffen. Anträge können bis zum 14. Oktober 2020 gestellt und zusammen mit dem Förderaufruf und den Richtlinien „Grüne Infrastruktur“ auf www.umwelt.nrw heruntergeladen werden.

Kabinett beschließt dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit

Das Kabinett hat in dieser Woche beschlossen, die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen dauerhaft aus Landesmitteln zu finanzieren. Ab dem kommenden Jahr stehen dafür jährlich rund 47,7 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Kabinettbeschluss sichert das Land dauerhaft die Finanzierung von mehr als 1.000 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit, die über das Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ bis Ende 2020 befristet war.

An der Konzeption für die Aufgaben und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit im gemeinsamen Interesse von Schule als auch der Kinder- und Jugendhilfe wird nach dem Kabinettbeschluss zusammen mit den Beteiligten in Schule, Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden weitergearbeitet.

Bereits jetzt finanziert das Land dauerhaft und unbefristet über 760 Stellen im Landesdienst für Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Schulen. Darüber hinaus können Schulen auch Lehrerstellen mit Fachkräften besetzen, wenn der Unterricht ungekürzt erteilt wird. Auf diesem Weg sind bereits über 370 Schulsozialarbeiter beim Land beschäftigt.

Intelligente und effiziente Flächenentwicklung

Mit einem Maßnahmenpaket zur intelligenten und effizienten Flächenentwicklung will das Land Nordrhein-Westfalen den Flächenverbrauch weiter eindämmen. Bausteine sind unter anderem die Entwicklung eines Brachflächenkatasters oder eines Flächenzertifikathandels unter Kommunen.

Ein konkretes Ziel ist die verstärkte Aufbereitung von Brachflächen für die Ansiedlung von Unternehmen oder neuer Wohngebiete. Aus dem Konjunkturprogramm zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens wurden dem AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung zusätzlich sieben Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Zum Ausbau der Grünen Infrastruktur wurde im November 2019 die Umsetzung der Projekte „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ und „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ beschlossen. Um die Bedeutung natürlicher und naturnaher Flächen herauszustellen, zu schützen und zu entwickeln, soll ein Gesamtkonzept zur Grünen Infrastruktur erarbeitet werden. Zudem sollen zusätzlich fünf Millionen Euro aus Mitteln des Konjunkturprogramms in die Förderung von Projekten der grünen Infrastruktur fließen. Ziel ist es, landesweit ein durchgängiges Netz aus Grün- und Freiräumen zu schaffen.

Das neue Maßnahmenpaket wurde unter Federführung des Umweltministeriums ressortübergreifend erarbeitet. Es baut auf bereits bestehenden Programmen wie etwa der Landesinitiative „Bau.Land.Leben“, flächensparenden Kompensationskonzepten im Straßenbau oder Programmen zur Aufwertung von Dorfkernen auf. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe wird die Umsetzung der Maßnahmen in jeweiliger Ressorthoheit begleiten und evaluieren. Außerdem sollen betroffene Verbände (Kommunale Spitzenverbände, Landwirtschaft, Wirtschaft und Naturschutz etc.) sowie der Landtag einbezogen werden.

Auch wenn im bundesweiten Vergleich die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) in der Pro-Kopf-Betrachtung gering ist: Als großes Industrieland und als bevölkerungsreichstes Bundesland ist der Druck auf die Fläche in Nordrhein-Westfalen besonders groß. Nutzungsansprüche gehen überwiegend zu Lasten landwirtschaftlicher Fläche. Aktuell bestehen 74,6 Prozent der Landesfläche aus Vegetationsflächen und 23,6 Prozent aus Siedlungs- und Verkehrsflächen (die übrigen 1,8 Prozent beinhalten Gewässer). Die landwirtschaftlichen Flächen sind statistisch der Vegetation zugeordnet und nehmen 47 Prozent der Gesamtfläche ein. Würde man die Fläche Nordrhein-Westfalens auf seine Einwohnerinnen und Einwohner verteilen, bliebe pro Kopf eine Fläche von rund 1900 Quadratmetern, rund ein Fünftel Hektar oder zwei Handballfelder.

Corona-Pandemie: Land stärkt erneut die häusliche Pflege

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen. Damit können Pflegebedürftige in häuslicher Versorgung während der Corona-Pandemie auch weiterhin Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch nehmen. Bereits im März 2020 hatte die Landesregierung diese Ausnahmeregelungen mit Befristung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Mit der Entscheidung werden sie nun solange verlängert, wie die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite auf Bundesebene fortbesteht.

Anbieter können über ihre bereits anerkannten Unterstützungsangebote hinaus auch sogenannte „Dienstleistungen bis zur Haustür“ erbringen, für deren Inanspruchnahme pflegebedürftige Personen den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von 125 Euro monatlich einsetzen können. Pflegebedürftigen Personen stehen damit also weiterhin zusätzliche Leistungen zur Verfügung, die der Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung dienen und ohne unmittelbaren Kontakt mit der anspruchsberechtigten Person und damit ohne gesundheitliche Gefahren für leistungserbringende sowie hilfebedürftige Personen erbracht werden können.

Dabei handelt es sich beispielsweise um die Erledigung von Einkäufen oder Botengängen – zur Post oder von der Apotheke nach Hause-, die Organisation von Arztbesuchen oder das Holen der Wäsche aus der Reinigung. Darüber hinaus wird auch weiterhin auf den ansonsten erforderlichen Nachweis einer geeigneten Qualifizierung von Nachbarschaftshelferinnen und –helfern bei der Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse verzichtet.

Zum Hintergrund:

Die AnFöVO regelt die Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag. Dies sind Betreuungsangebote sowie beispielsweise Hilfen im Haushalt, bei der Wäschepflege, beim Putzen, beim Einkaufen oder eine Begleitung zu Behörden, zu Freunden oder Ärzten. Diese Angebote können pflegebedürftigen Menschen das Leben zu Hause erleichtern und dazu beitragen, die Anforderungen des Alltags besser bewältigen zu können. Auch für pflegende Angehörige stellen sie oft eine wesentliche Entlastung dar.

Wenn diese Dienstleistungen landesrechtlich anerkannt sind, können die Kosten für ihre Inanspruchnahme von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro im Monat erstattet werden. Ungefähr 3.500 anerkannte Angebote gibt es in Nordrhein-Westfalen bereits. Im öffentlich zugänglichen Angebotsfinder kann nach einem passenden Angebot gesucht werden (www.angebotsfinder.nrw.de).

Digitale Ausstellung zu Nordrhein-Westfalens NS-Gedenkstätten setzt neue Maßstäbe bei der Erinnerungskultur

Die NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in Nordrhein-Westfalen – ob große Einrichtung oder ehrenamtlich getragen – legen Zeugnis ab von der Verfolgung, Demütigung und Ermordung von Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus.

Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit ist ein wesentlicher Bestandteil politisch-historischer Bildung. In einer Zeit, in der die Generation der Zeitzeugen und Überlebenden immer kleiner wird und passgenaue Vermittlungsformate der Erinnerung immer wichtiger werden, hat die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und -Erinnerungsorte in NRW e.V. ein neues Ausstellungsformat geschaffen: Neben einer klassischen Wanderausstellung, die ab Oktober 2020 in den Regierungsbezirken zu sehen sein wird, wurde zusätzlich eine digitale Variante der Ausstellung entwickelt.

Diese ist ab heute (15. September) auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung online. Beide Ausstellungsformate erinnern und erzählen anhand von jeweils einer Objektgeschichte der 29 Gedenkstätten des Landes von den Schicksalen hinter den Gräueltaten des Nationalsozialismus.

Die Ausstellung spiegelt die Gedenkstättenlandschaft in Nordrhein-Westfalen in all ihren Facetten wider. Ziel der Ausstellung ist, über die Objektgeschichten, die Besucherinnen und Besucher zum Nachdenken anzuregen. Durch die Geschichten wird auf Situationen aufmerksam gemacht, die nach der individuellen Verantwortung der Menschen Fragen – ein Thema, das heute so aktuell ist wie damals.

Online werden die 29 Objekte durch anschauliche Kurzvideos und weiterführende Beschreibungen vorgestellt. Die Wanderausstellung wird von Oktober 2020 bis April 2021 in den Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens zu sehen sein und am 28. Oktober 2020 im Regierungsbezirk Arnsberg eröffnet. Vor Ort werden Aufsteller einen Eindruck von den Objekten und den bewegenden Geschichten liefern. Die digitale Ausstellung Objektgeschichten finden Sie hier.

Landesregierung unterstützt 21 Privattheater in der Corona-Krise

Um privat betriebene Theater in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die aufgrund der Corona-bedingten Einstellung des Spielbetriebs zwischen März und Juni 2020 unverschuldet in finanzielle Engpässe geraten sind, hat das Land Nordrhein-Westfalen Ende Juni 2020 ein spezielles Hilfsprogramm aufgelegt. 21 Privattheater profitieren nun von den Liquiditätshilfen. Um die Bedarfe in voller Höhe bedienen zu können, wurde die ursprünglich vorgesehene Summe von 700.000 Euro mit Mitteln des Kulturstärkungsfonds um mehr als 200.000 Euro auf nunmehr rund 915.000 Euro aufgestockt.

Das Sonderprogramm richtet sich an professionell arbeitende Privattheater in Nordrhein-Westfalen, die keine institutionelle Förderung des Landes erhalten und angesichts des Umfangs ihres Spielbetriebes die Existenzkrise nicht allein über die bereits vorhandenen Soforthilfen überwinden können. Ziel des Unterstützungsprogramms ist es, durch Einnahmeausfälle entstandene Defizite der Monate März bis Juni abzufedern.

Folgende Privattheater erhalten eine Unterstützung:

  • Apollo-Theater, Siegen
  • Boulevard Münster GmbH
  • Gloria Theater, Köln
  • Haus der Springmaus, Bonn
  • Kammeroper, Köln
  • Kammerspielchen UG, Wuppertal
  • Kom(m)ödchen gGmbH, Düsseldorf
  • Komödie Bielefeld GmbH & Co. KG
  • Kulturkneipe Mittelblond, Köln
  • Mondpalast von Wanne-Eickel GmbH & Co. KG
  • Scala Kulturspielhaus, Wesel
  • Senftöpfchen Theater, Köln
  • Stößel-Theater/KS Theaterbetriebe GmbH, Wuppertal
  • Studiobühne, Siegburg
  • Theater am Dom, Köln
  • Theater an der Kö GmbH, Düsseldorf
  • Theater an der Niehburg, Oberhausen
  • Theater an der Volme, Hagen
  • Theater im Rathaus, Essen
  • Theater Olpketal, Dortmund
  • Theater Tiefrot, Köln

Mehrheit der Haushalte und Schulen hat Zugriff auf ultraschnelles Internet

Mehr als die Hälfte der Schulen und Haushalte in Nordrhein-Westfalen haben bereits gigabitfähiges Internet. Das ist die Bilanz nach zwei Jahren GigabitGipfel.NRW, auf dem sich die führenden Netzbetreiber und Verbände mit dem Land Nordrhein-Westflaen auf gemeinsame Ausbauziele verständigt haben: Bis Ende 2022 sollen alle Schulen mit gigabitfähigen Leitungen und alle Gewerbegebiete mit Glasfaser versorgt sein.

Die Daten im Überblick:

Schulen

  • Im August 2020 konnten 51 Prozent der 5.400 Schulen auf gigabitfähige Netze zugreifen.
  • Für weitere 45 Prozent ist eine Erschließung geplant oder bereits in Umsetzung.
  • Vier Prozent der Schulen sind von den Trägern noch nicht für einen Gigabitanschluss vorgesehen. Auf sie gehen die Geschäftsstellen Gigabit mit Beratung und Fördermitteln zu.
  • In den vergangenen zwei Jahren konnten die Geschäftsstellen zusammen mit den Trägern die Quote der Schulen ohne Gigabitplanung von 41 auf vier Prozent senken.
  • Von den verbleibenden Standorten sind mehr als die Hälfte in Prüfung für einen Gigabitausbau. 97 Prozent können bereits auf mindestens 100 Mbit/s zugreifen.

Gewerbegebiete

  • Mitte 2020 waren 74 Prozent der von den Kommunen gemeldeten 3.900 Gewerbegebiete vollständig mit Glasfaser versorgt oder in Arbeit für eine vollständige Versorgung.
  • Weitere 15 Prozent sind teilweise erschlossen oder diese ist in Arbeit.
  • Für elf Prozent gibt es noch keine Ausbauplanung der Kommunen. Dabei handelt es sich in über der Hälfte der Fälle um Kleinstgebiete oder Gebiete, in denen eine Vermarktung von Gigabitanschlüssen gescheitert ist.
  • Zum eigenwirtschaftlichen oder geförderten Ausbau der verbleibenden Gewerbegebiete berät das Kompetenzzentrum Gigabit. In den vergangenen zwei Jahren hat es zusammen mit den Kommunen den Anteil ohne Ausbauplanung von 42 auf elf Prozent gesenkt.

Haushalte

  • Mitte 2020 waren gigabitfähige Netze für 52 Prozent der 8.5 Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen verfügbar. 2018: neun Prozent
  • Mit Versorgungsquoten von 75 Prozent bei Anschlüssen über 400 Mbit/s, 93 Prozent bei Anschlüssen über 100 Mbit/s und 95 Prozent bei Anschlüssen über 50 Mbit/s ist Nordrhein-Westfalen das am besten versorgte Flächenland.
  • Dank der Netze funktioniert die digitale Kommunikation während der Corona-Krise in vielen Bereichen gut.
  • Wesentlicher Treiber für den Gigabit-Ausbau ist die Nachfrage der Haushalte.

Weitere Informationen zum Breitbandausbau bieten die Aktionspläne für Schulen und Gewerbegebiete unter www.wirtschaft.nrw.

Regionalisierte Daten zum Anschluss der Haushalte bietet der GigabitAtlas.NRW: www.gigabit.nrw.de.